Grundbuchkosten
Kurz erklärt
Die Grundbuchgebühr fällt für die Eintragung des Eigentumswechsels im Grundbuch an und wird von den Kantonen unterschiedlich geregelt – meist als Prozentsatz des Kaufpreises oder als gestaffelte Gebühr. Sie kommt zu den Notarkosten hinzu und wird üblicherweise, wie diese, zwischen Käufer- und Verkäuferseite aufgeteilt.
Was die Grundbuchgebühr abdeckt
Das Grundbuchamt trägt den neuen Eigentümer oder die neue Eigentümerin ein und aktualisiert die im Grundbuch vermerkten Rechte und Lasten wie Grundpfandrechte, Dienstbarkeiten oder Wohnrechte.
Diese Eintragung ist neben der notariellen Beurkundung der zweite formale Schritt, der den Eigentumsübergang rechtlich vollzieht.
Wovon die Höhe abhängt
Die Gebühr richtet sich in den meisten Kantonen nach dem Kaufpreis, teils gestaffelt mit sinkendem Prozentsatz bei höheren Preisen. Zusätzliche Einträge – etwa eine neue Grundpfandverschreibung für die Käuferschaft – können weitere Gebühren auslösen.
Auch hier gibt es keine gesamtschweizerische Regelung; die genaue Höhe erfahren Sie beim zuständigen Grundbuchamt oder über das Notariat, das die Beurkundung vornimmt.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Notar- und Grundbuchkosten?
Die Notarkosten decken die Beurkundung des Kaufvertrags ab, die Grundbuchgebühr die eigentliche Eintragung des Eigentumswechsels im Grundbuch – beide fallen beim Verkauf üblicherweise zusammen an.
Wer bezahlt die Grundbuchgebühr?
Wie bei den Notarkosten üblich, aber nicht zwingend vorgeschrieben, eine hälftige Teilung zwischen Käufer- und Verkäuferseite.
Ist die Grundbuchgebühr steuerlich abziehbar?
Ja, sie zählt in der Regel zu den anrechenbaren Verkaufskosten bei der Grundstückgewinnsteuer.