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Handänderungssteuer – Ratgeber auf NAVIMO

Kosten1 Min. LesezeitAktualisiert: August 2026

Handänderungssteuer

Kurz erklärt

Die Handänderungssteuer wird beim Eigentumswechsel einer Immobilie fällig und ist von der Grundstückgewinnsteuer zu unterscheiden: Sie richtet sich nach dem Kaufpreis, nicht nach einem erzielten Gewinn. Nicht alle Kantone erheben sie – wo sie existiert, wird sie meist als fester Prozentsatz des Kaufpreises berechnet und ist frei verhandelbar, wer sie trägt.

Handänderungssteuer vs. Grundstückgewinnsteuer

Die beiden Abgaben werden häufig verwechselt, sind aber grundverschieden: Die Handänderungssteuer knüpft am Kaufpreis an und fällt unabhängig davon an, ob beim Verkauf ein Gewinn erzielt wurde. Die Grundstückgewinnsteuer dagegen erfasst ausschliesslich den erzielten Gewinn.

Beide können beim selben Verkauf gleichzeitig anfallen, folgen aber unterschiedlichen kantonalen Regeln.

Nicht jeder Kanton erhebt sie

Ob und in welcher Höhe eine Handänderungssteuer erhoben wird, legt jeder Kanton selbst fest – einige Kantone verzichten ganz darauf, andere erheben einen Prozentsatz des Kaufpreises, teils zusätzlich auf Gemeindeebene.

Erkundigen Sie sich deshalb frühzeitig beim zuständigen kantonalen Steueramt, ob und in welcher Höhe die Steuer in Ihrem Fall anfällt.

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Wer bezahlt die Handänderungssteuer?

Gesetzlich ist meist die Käuferschaft steuerpflichtig, in der Praxis wird die Kostentragung aber häufig im Kaufvertrag frei vereinbart – etwa hälftig zwischen Käufer- und Verkäuferseite.

Halten Sie die Regelung im Kaufvertrag klar fest, um spätere Unklarheiten zu vermeiden.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Handänderungssteuer und Grundstückgewinnsteuer?

Die Handänderungssteuer richtet sich nach dem Kaufpreis und fällt unabhängig von einem Gewinn an, die Grundstückgewinnsteuer erfasst nur den beim Verkauf erzielten Gewinn.

Erhebt jeder Kanton eine Handänderungssteuer?

Nein, das ist kantonal unterschiedlich geregelt – einige Kantone erheben keine Handänderungssteuer, andere einen Prozentsatz des Kaufpreises.

Wer bezahlt die Handänderungssteuer?

Gesetzlich meist die Käuferschaft, in der Praxis wird die Kostentragung aber häufig frei im Kaufvertrag vereinbart.

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