Was bedeutet Handänderungssteuer?
Kurz erklärt
Die Handänderungssteuer ist eine kantonale oder kommunale Abgabe, die beim Eigentumsübergang einer Liegenschaft anfällt. Weil Höhe und Zahlungspflicht kantonal stark variieren, sollte die Handänderungssteuer frühzeitig in die Kostenplanung eines Verkaufs oder Kaufs einbezogen werden.
Definition
Sie wird in den meisten Kantonen fällig, wenn eine Liegenschaft den Eigentümer wechselt, und beträgt je nach Kanton meist zwischen 1% und 3% des Kaufpreises. In einigen Kantonen (z. B. Zürich) wird keine Handänderungssteuer erhoben. Wer sie trägt - Käufer, Verkäufer oder beide je zur Hälfte - ist kantonal unterschiedlich geregelt.
Einordnung
Weil Höhe und Zahlungspflicht kantonal stark variieren, sollte die Handänderungssteuer frühzeitig in die Kostenplanung eines Verkaufs oder Kaufs einbezogen werden.
Beispiel aus der Praxis
Beim Verkauf einer Liegenschaft für 800'000 CHF in einem Kanton mit 1.5% Handänderungssteuer fallen 12'000 CHF an, die je nach kantonaler Regelung Käufer, Verkäufer oder beide gemeinsam tragen.
Gut zu wissen
In einigen Kantonen wird die Handänderungssteuer bei Übertragungen innerhalb der Familie (z. B. Schenkung an Kinder) reduziert oder ganz erlassen - das lohnt sich frühzeitig beim kantonalen Steueramt abzuklären.
Worauf Sie achten sollten
- Kantonale Regelung zu Höhe und Zahlungspflicht vorab prüfen.
- Steuerbetrag frühzeitig in die Kostenplanung des Verkaufs einbeziehen.
- Klären, ob Käufer, Verkäufer oder beide die Steuer tragen.
Häufige Fragen
Wer zahlt die Handänderungssteuer - Käufer oder Verkäufer?
Das ist kantonal unterschiedlich geregelt, oft hälftig oder vollständig durch den Käufer.
Gibt es Kantone ohne Handänderungssteuer?
Ja, einige Kantone erheben keine separate Handänderungssteuer.