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Notarielle Beurkundung – Immobilien-Lexikon auf NAVIMO

Recht, Notariat & Grundbuch1 Min. LesezeitAktualisiert: August 2026

Was bedeutet Notarielle Beurkundung?

Kurz erklärt

Die notarielle Beurkundung ist die gesetzlich vorgeschriebene amtliche Beglaubigung eines Grundstückkaufvertrags in der Schweiz. Notariatskosten zählen neben Handänderungssteuer und Grundbuchgebühren zu den festen Nebenkosten eines Liegenschaftskaufs und sollten frühzeitig budgetiert werden.

Definition

Ohne notarielle Beurkundung ist ein Immobilienkaufvertrag ungültig - die Anforderungen (öffentliche Beurkundung durch einen Notar oder je nach Kanton eine Amtsperson) und die Kosten unterscheiden sich kantonal. Der Notar prüft Identität, Grundbuch und Vertragsinhalt und meldet die Handänderung anschliessend dem Grundbuchamt.

Einordnung

Notariatskosten zählen neben Handänderungssteuer und Grundbuchgebühren zu den festen Nebenkosten eines Liegenschaftskaufs und sollten frühzeitig budgetiert werden.

Beispiel aus der Praxis

Käufer und Verkäufer unterzeichnen den Kaufvertrag gemeinsam vor dem Notar, der anschliessend die Eigentumsübertragung beim Grundbuchamt anmeldet.

Gut zu wissen

In einigen Kantonen ist die Beurkundung ausschliesslich freiberuflichen Notaren vorbehalten, in anderen übernehmen kantonale Amtsstellen diese Aufgabe - das beeinflusst sowohl den Ablauf als auch die Kostenhöhe spürbar.

Worauf Sie achten sollten

  • Notariatskosten frühzeitig in die Nebenkostenplanung einrechnen.
  • Vertragsentwurf vor dem Beurkundungstermin in Ruhe durchlesen.
  • Zuständigkeit (Notar oder Amtsperson) je nach Kanton vorab klären.
  • Termin frühzeitig reservieren, da Notariate oft mehrwöchige Vorlaufzeiten haben.
  • Bei grenzüberschreitenden Käufern oder komplexen Eigentumsverhältnissen frühzeitig zusätzliche rechtliche Beratung einholen.

Häufige Fragen

Ist eine notarielle Beurkundung bei jedem Immobilienverkauf Pflicht?

Ja, ohne öffentliche Beurkundung ist der Kaufvertrag in der Schweiz ungültig.

Wer trägt die Notariatskosten?

Das ist kantonal und vertraglich unterschiedlich geregelt, oft vollständig oder hälftig durch den Käufer.

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