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Kaufvertrag vorbereiten – Ratgeber auf NAVIMO

Makler1 Min. LesezeitAktualisiert: August 2026

Kaufvertrag vorbereiten

Kurz erklärt

Der Kaufvertrag regelt den Verkauf verbindlich: Parteien, Objekt, Preis, Zahlungsmodalitäten und Übergabe. In der Schweiz muss der Kaufvertrag für Grundstücke zwingend öffentlich beurkundet werden – er wird also von einer Notarin oder einem Notar erstellt und beglaubigt. Eine sorgfältige Vorbereitung mit vollständigen Unterlagen sorgt für einen reibungslosen Abschluss.

Was der Kaufvertrag regelt

Der Vertrag hält Käufer und Verkäufer, das genaue Objekt, den Kaufpreis, die Zahlungsmodalitäten sowie den Zeitpunkt von Übergabe und Nutzen-Lasten-Übergang fest.

Auch besondere Vereinbarungen, etwa zu Inventar oder Mängeln, gehören hinein.

Vorbereitung und Unterlagen

Für die Vorbereitung werden unter anderem Grundbuchangaben, Pläne und objektbezogene Dokumente benötigt. Je vollständiger diese vorliegen, desto zügiger lässt sich der Vertrag aufsetzen.

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Notarielle Beurkundung ist Pflicht

In der Schweiz ist die öffentliche Beurkundung von Grundstückkaufverträgen gesetzlich vorgeschrieben. Der Vertrag wird von einer Urkundsperson erstellt und beurkundet; erst danach folgt der Eintrag im Grundbuch.

Rolle von Makler und Notar

Der Makler koordiniert die Unterlagen und begleitet den Prozess, die eigentliche Beurkundung übernimmt die Notarin oder der Notar. Eine gute Vorbereitung durch den Makler beschleunigt den Abschluss.

Häufige Fragen

Braucht der Kaufvertrag einen Notar?

Ja. In der Schweiz muss der Kaufvertrag für Grundstücke zwingend öffentlich beurkundet werden.

Was gehört in den Kaufvertrag?

Parteien, Objekt, Kaufpreis, Zahlungsmodalitäten, Übergabe sowie besondere Vereinbarungen etwa zu Inventar oder Mängeln.

Wer bereitet den Kaufvertrag vor?

Die Notarin oder der Notar erstellt und beurkundet den Vertrag; der Makler koordiniert die nötigen Unterlagen.

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