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Makler1 Min. LesezeitAktualisiert: August 2026

Notariat & Beurkundung

Notariat & Beurkundung – Ratgeber auf NAVIMO

Kurz erklärt

In der Schweiz muss der Kaufvertrag für eine Immobilie notariell beurkundet werden. Das Notariat prüft die Rechtsgültigkeit, beurkundet den Vertrag, meldet den Eintrag ins Grundbuch an und wickelt häufig die Zahlung über ein Sperrkonto ab. Erst mit dem Grundbucheintrag geht das Eigentum auf den Käufer über. Die Notariatskosten gehören zu den Verkaufsnebenkosten.

Warum die Beurkundung Pflicht ist

Der Verkauf einer Immobilie ist an eine gesetzliche Form gebunden: Der Kaufvertrag muss öffentlich beurkundet werden. Das schafft Rechtssicherheit für beide Seiten.

Was das Notariat übernimmt

Das Notariat prüft die Unterlagen, beurkundet den Vertrag, meldet die Eigentumsübertragung beim Grundbuchamt an und wickelt die Zahlung häufig über ein gesichertes Konto ab.

Ablauf der Eigentumsübertragung

Auf den unterzeichneten Kaufvertrag folgt die Beurkundung, danach die Anmeldung beim Grundbuch. Erst der Grundbucheintrag bewirkt den Übergang des Eigentums auf den Käufer.

Kosten und Zuständigkeit

Die Notariatskosten zählen zu den Verkaufsnebenkosten und sind kantonal geregelt. Wer sie trägt, ist regional und vertraglich unterschiedlich – kalkulieren Sie sie in Ihre Verkaufskosten ein.

Häufige Fragen

Wer zahlt das Notariat?

Das ist regional und vertraglich unterschiedlich geregelt – teils trägt der Käufer die Kosten, teils werden sie geteilt.

Wann geht das Eigentum über?

Mit dem Eintrag im Grundbuch, nicht schon mit der Unterschrift oder der Beurkundung.

Was kostet die Beurkundung?

Die Kosten sind kantonal unterschiedlich. Planen Sie sie als Teil der Verkaufsnebenkosten ein.

Bereit für den nächsten Schritt?

Ihr nächster Schritt

Der letzte Schritt: die geordnete Übergabe der Immobilie.

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