Maklerprovision Schweiz
Kurz erklärt
Die Maklerprovision in der Schweiz ist nicht gesetzlich geregelt, sondern frei verhandelbar. Üblich ist ein Prozentsatz des Verkaufspreises, seltener ein fester Betrag. Entscheidend ist nicht der tiefste Satz, sondern das Verhältnis von Provision und Leistung – ein günstiger Makler mit schwacher Vermarktung kann am Ende teurer sein als ein etwas höher honorierter.
Wie die Provision berechnet wird
Am häufigsten wird die Provision als Prozentsatz des tatsächlich erzielten Verkaufspreises vereinbart. Sie fällt in der Regel nur bei erfolgreichem Verkauf an. Auf die Provision kommt die Mehrwertsteuer hinzu.
Alternativ bieten manche Makler einen festen Betrag unabhängig vom Verkaufspreis an. Welche Variante günstiger ist, hängt vom Objektwert und vom Leistungsumfang ab.
Was in der Provision enthalten ist
Die Provision deckt üblicherweise den gesamten Verkaufsprozess ab: Bewertungseinschätzung, Aufbereitung der Unterlagen, Vermarktung, Besichtigungen, Verhandlung und Begleitung bis zur Beurkundung.
Der genaue Umfang unterscheidet sich jedoch je nach Anbieter. Klären Sie deshalb, welche Leistungen enthalten sind und ob Auslagen etwa für Fotos oder Inserate zusätzlich anfallen.