Maklerprovision nach Kanton
Kurz erklärt
Maklerprovisionen sind in der Schweiz nicht kantonal geregelt. Es gibt keine offiziellen, nach Kanton festgelegten Sätze – die Provision wird frei zwischen Eigentümer und Makler vereinbart. Regionale Unterschiede entstehen durch Markt, Wettbewerb und Objektwerte, nicht durch Vorschriften. Verlassen Sie sich deshalb auf den konkreten Vergleich statt auf vermeintliche Kantonstarife.
Keine gesetzlichen Kantonssätze
Anders als etwa Notariats- oder Grundbuchgebühren ist die Maklerprovision nicht kantonal geregelt. Es existieren keine amtlichen Provisionstabellen pro Kanton.
Die Provision ergibt sich allein aus der Vereinbarung zwischen Eigentümer und Makler und ist frei verhandelbar.
Woher regionale Unterschiede kommen
Dass Provisionen regional unterschiedlich ausfallen können, liegt nicht an Vorschriften, sondern am Markt: Wettbewerb unter Maklern, Objektwerte und regionale Üblichkeiten beeinflussen, was verlangt und akzeptiert wird.
In Regionen mit hohen Objektwerten kann ein tieferer Prozentsatz genügen, während anderswo andere Modelle üblich sind.