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Grundbuch – Immobilien-Lexikon auf NAVIMO

Recht, Notariat & Grundbuch1 Min. LesezeitAktualisiert: August 2026

Was bedeutet Grundbuch?

Kurz erklärt

Das Grundbuch ist das amtliche Register, in dem Eigentum, Grundpfandrechte und Dienstbarkeiten an Grundstücken in der Schweiz eingetragen sind. Vor jedem Immobilienkauf lohnt sich die Einsicht in einen aktuellen Grundbuchauszug, um Belastungen, Dienstbarkeiten oder Einschränkungen frühzeitig zu erkennen.

Definition

Es schafft Rechtssicherheit: Wer im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist, gilt öffentlich als solcher. Auch Belastungen wie Hypotheken, Wohnrechte, Nutzniessungen oder Vorkaufsrechte werden hier vermerkt und sind für jeden mit berechtigtem Interesse einsehbar.

Einordnung

Vor jedem Immobilienkauf lohnt sich die Einsicht in einen aktuellen Grundbuchauszug, um Belastungen, Dienstbarkeiten oder Einschränkungen frühzeitig zu erkennen.

Beispiel aus der Praxis

Ein Käufer lässt sich vor der Beurkundung einen aktuellen Grundbuchauszug zeigen und erkennt darin eine bestehende Nutzniessung zugunsten der Voreigentümerin.

Gut zu wissen

Das Grundbuch ist in der Schweiz kantonal organisiert, seit einigen Jahren aber zunehmend elektronisch geführt - das erleichtert Auszüge, ändert jedoch nichts an der grundsätzlichen Systematik von Eigentum, Belastungen und Dienstbarkeiten.

Worauf Sie achten sollten

  • Vor Kauf oder Verkauf immer einen aktuellen Grundbuchauszug einholen.
  • Auf eingetragene Dienstbarkeiten, Vorkaufsrechte und Grundpfandrechte achten.
  • Änderungen im Grundbuch stets zeitnah nach Handänderung prüfen lassen.
  • Bei Unklarheiten im Auszug direkt beim Grundbuchamt nachfragen.
  • Änderungen wie neue Dienstbarkeiten oder gelöschte Hypotheken zeitnah im eigenen Interesse kontrollieren lassen.

Häufige Fragen

Wer kann Einsicht ins Grundbuch nehmen?

Personen mit einem glaubhaft gemachten Interesse, etwa Käufer, Erben oder Gläubiger.

Was steht typischerweise im Grundbuchauszug?

Eigentumsverhältnisse, Grundpfandrechte, Dienstbarkeiten und Anmerkungen wie Vorkaufsrechte.

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