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Kosten1 Min. LesezeitAktualisiert: August 2026

Notarkosten

Notarkosten – Ratgeber auf NAVIMO

Kurz erklärt

Die Notarkosten für die Beurkundung eines Immobilienverkaufs sind in der Schweiz kantonal geregelt – es gibt weder ein Bundesgesetz noch einheitliche Sätze. In den meisten Kantonen richten sie sich nach dem Kaufpreis, entweder als degressiver Prozentsatz oder nach einem festen Gebührentarif. Wer sie bezahlt, ist frei verhandelbar, üblich ist eine hälftige Teilung zwischen Käufer- und Verkäuferseite.

Wofür die Notarkosten anfallen

Der Notar oder die Notarin beurkundet den Kaufvertrag, prüft die Eigentumsverhältnisse und veranlasst die Anmeldung beim Grundbuchamt. Diese Leistung ist in der Schweiz gesetzlich vorgeschrieben – ein Immobilienverkauf ohne öffentliche Beurkundung ist nicht gültig.

Je nach Kanton übernimmt entweder ein freiberuflicher Notar oder ein amtliches Notariat diese Aufgabe.

Warum die Kosten kantonal stark variieren

Manche Kantone arbeiten mit einem degressiven Prozentsatz des Kaufpreises, andere mit einem fixen Gebührentarif nach Streitwertklassen. Dazu kommt, dass einige Kantone freiberufliche Notariate mit freier Preisgestaltung kennen, während andere ein staatliches Gebührenreglement vorschreiben.

Eine seriöse Einschätzung für Ihren Fall liefert deshalb nur eine Offerte des zuständigen Notariats in Ihrem Kanton.

Wer bezahlt die Notarkosten?

Gesetzlich ist dies nicht zwingend vorgeschrieben – üblich und meist im Kaufvertrag festgehalten ist eine hälftige Teilung zwischen Käufer- und Verkäuferseite.

Halten Sie die Kostenverteilung frühzeitig im Vertragsentwurf fest, damit sie bei der Preisverhandlung nicht zu Überraschungen führt.

Häufige Fragen

Wer bezahlt die Notarkosten beim Immobilienverkauf?

Üblich ist eine hälftige Teilung zwischen Käufer- und Verkäuferseite, gesetzlich zwingend ist das aber nicht – die Aufteilung wird im Kaufvertrag vereinbart.

Warum unterscheiden sich Notarkosten von Kanton zu Kanton so stark?

Weil es kein Bundesgesetz dazu gibt. Jeder Kanton regelt Gebührentarife und die Organisation des Notariats selbst.

Sind Notarkosten von der Grundstückgewinnsteuer abziehbar?

Ja, notarielle Kosten im Zusammenhang mit dem Verkauf zählen in der Regel zu den anrechenbaren Verkaufskosten.

Bereit für den nächsten Schritt?

Ihr nächster Schritt

Ein kurzer, geführter Fragebogen (ca. 2 Minuten) liefert eine erste, regionale Einschätzung Ihres Objekts und ist der Ausgangspunkt für Kosten- und Maklervergleich.

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