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Vorfälligkeitsentschädigung – Ratgeber auf NAVIMO

Kosten1 Min. LesezeitAktualisiert: August 2026

Vorfälligkeitsentschädigung

Kurz erklärt

Eine Vorfälligkeitsentschädigung kann anfallen, wenn eine Festhypothek vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit aufgelöst wird – etwa weil die Immobilie verkauft wird. Die Bank kompensiert damit den Zinsausfall; die Höhe hängt von Restlaufzeit und der Differenz zum aktuellen Zinsniveau ab.

Wann eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt

Wird eine Festhypothek vor Ende der vereinbarten Laufzeit aufgelöst, kann die finanzierende Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen – etwa weil die Immobilie vor Ablauf verkauft wird und die Hypothek abgelöst werden muss.

Wovon die Höhe abhängt

Massgeblich sind die verbleibende Restlaufzeit der Hypothek und die Differenz zwischen dem vereinbarten und dem aktuellen Marktzins. Je länger die Restlaufzeit und je grösser die Zinsdifferenz, desto höher fällt die Entschädigung tendenziell aus.

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Warum das beim Verkaufszeitpunkt eine Rolle spielt

Wer einen Verkauf plant und noch eine Festhypothek mit längerer Restlaufzeit hat, sollte diesen Punkt frühzeitig mit der finanzierenden Bank besprechen – die Entschädigung mindert direkt den Nettoerlös aus dem Verkauf.

Was Verkäufer vorher klären sollten

Eine schriftliche Auskunft der Bank zur voraussichtlichen Höhe der Entschädigung schafft Klarheit, bevor ein Verkaufspreis verhandelt wird. So lässt sich abschätzen, ob ein Verkauf trotz laufender Festhypothek finanziell sinnvoll ist oder ob sich ein Zuwarten bis zum Laufzeitende eher lohnt.

In manchen Fällen lässt sich die bestehende Hypothek auch auf eine Käuferschaft übertragen (Hypothekarübernahme) – das kann die Entschädigung vermeiden, ist aber nicht bei jeder Bank und jedem Objekt möglich.

Häufige Fragen

Wann muss ich eine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen?

Wenn Sie eine Festhypothek vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit auflösen, etwa wegen eines Verkaufs.

Wovon hängt die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung ab?

Von der verbleibenden Restlaufzeit und der Zinsdifferenz zwischen vereinbartem und aktuellem Marktzins.

Lässt sich eine Vorfälligkeitsentschädigung vermeiden?

Teilweise, etwa durch eine Hypothekarübernahme durch die Käuferschaft – möglich ist das aber nicht bei jeder Bank.

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