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Vorfälligkeitsentschädigung – Immobilien-Lexikon auf NAVIMO

Finanzierung & Hypotheken1 Min. LesezeitAktualisiert: August 2026

Was bedeutet Vorfälligkeitsentschädigung?

Kurz erklärt

Die Vorfälligkeitsentschädigung ist die Gebühr, die eine Bank verlangt, wenn eine Festhypothek vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit aufgelöst wird. Wer eine Liegenschaft mit laufender Festhypothek verkauft, sollte die mögliche Vorfälligkeitsentschädigung frühzeitig bei der Bank erfragen, da sie den Nettoerlös spürbar schmälern kann.

Definition

Sie gleicht den Zinsausfall aus, den die Bank durch die vorzeitige Rückzahlung erleidet, und berechnet sich meist aus der Differenz zwischen dem vereinbarten und dem aktuellen Marktzins für die Restlaufzeit. Bei einem Immobilienverkauf während laufender Festhypothek fällt sie häufig an.

Einordnung

Wer eine Liegenschaft mit laufender Festhypothek verkauft, sollte die mögliche Vorfälligkeitsentschädigung frühzeitig bei der Bank erfragen, da sie den Nettoerlös spürbar schmälern kann.

Beispiel aus der Praxis

Bei vorzeitiger Auflösung einer Festhypothek mit hohem vereinbarten Zins in einem inzwischen tieferen Zinsumfeld kann die Vorfälligkeitsentschädigung mehrere Zehntausend Franken betragen.

Gut zu wissen

Manche Banken erlauben bei einem gleichzeitigen Neuabschluss einer Hypothek für ein Ersatzobjekt eine reduzierte oder aufgeschobene Vorfälligkeitsentschädigung - das sollte in Verkaufsverhandlungen aktiv angesprochen werden.

Worauf Sie achten sollten

  • Höhe der Entschädigung frühzeitig bei der Bank erfragen, vor Verkaufsentscheid.
  • Möglichkeit einer Hypothekenübertragung auf Käufer oder Ersatzobjekt prüfen.
  • Betrag in die Nettoerlös-Berechnung des Verkaufs einrechnen.

Häufige Fragen

Wann fällt eine Vorfälligkeitsentschädigung an?

Wenn eine Festhypothek vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit aufgelöst wird, etwa beim Verkauf der Liegenschaft.

Kann man die Vorfälligkeitsentschädigung vermeiden?

Teilweise, etwa durch Übertragung der Hypothek auf eine Ersatzliegenschaft oder Übernahme durch den Käufer, sofern die Bank zustimmt.

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