Maklerkosten
Kurz erklärt
Die Maklerprovision ist in der Schweiz nicht gesetzlich geregelt und frei verhandelbar. Üblich ist ein Erfolgshonorar als Prozentsatz des erzielten Verkaufspreises, fällig erst bei erfolgreichem Abschluss. Eine marktübliche, belegte Provision mindert zudem die Grundstückgewinnsteuer – vergleichen Sie aber immer Satz und Leistungsumfang gemeinsam, nicht nur den Prozentsatz.
Provisionsmodelle im Vergleich
| Modell | Funktionsweise | Worauf achten |
|---|---|---|
| Erfolgshonorar | Prozentsatz des Verkaufspreises, fällig bei Abschluss | Ist die MWST inbegriffen? Ab welchem Preis sinkt der Satz? |
| Pauschalhonorar | Fixbetrag unabhängig vom Verkaufspreis | Wird er auch ohne Verkauf geschuldet? |
| Kombination | Grundpauschale plus reduzierter Prozentsatz | Deckt die Pauschale nur Kosten oder auch Leistung? |
Wie die Maklerprovision berechnet wird
In der Schweiz gibt es keinen gesetzlich festgelegten Provisionssatz. Üblich ist ein Erfolgshonorar: Die Provision wird als prozentualer Anteil des tatsächlich erzielten Verkaufspreises geschuldet und erst bei erfolgreichem Abschluss fällig.
Bei hochpreisigen Objekten ist der Prozentsatz in der Regel tiefer als bei kleineren – die Provision in Franken bleibt trotzdem oft substanziell.
Was eine gute Vermarktung umfassen sollte
Eine marktgerechte Wertschätzung mit nachvollziehbarer Begründung, professionelle Fotos und Grundrisse, Inserate auf den relevanten Portalen, organisierte Besichtigungen, eine Vorqualifikation der Interessenten sowie die Verhandlungsführung bis zur Beurkundung.
Lassen Sie sich diese Punkte im Auftrag schriftlich zusichern – und klären Sie, wer welche Kosten trägt, wenn kein Verkauf zustande kommt.
Alleinauftrag oder Allgemeinauftrag?
Beim Alleinauftrag arbeitet ein Makler für eine vereinbarte Dauer exklusiv am Mandat – das erhöht meist sein Engagement, bindet Sie aber für die Laufzeit. Beim Allgemeinauftrag können mehrere Makler parallel vermitteln; die Provision erhält, wer den Käufer bringt, was zu unkoordinierter Vermarktung führen kann.
Prüfen Sie im Vertrag: Laufzeit und Kündigungsfrist, genaue Provisionshöhe inklusive MWST, Leistungsumfang sowie die Regelung bei einem selbst gefundenen Käufer.
Maklerprovision und Grundstückgewinnsteuer
Eine übliche, effektiv bezahlte und belegte Maklerprovision zählt zu den anrechenbaren Verkaufskosten und mindert den steuerbaren Gewinn. Bewahren Sie deshalb Maklervertrag und Provisionsabrechnung auf.
Nicht anerkannt werden in der Regel überhöhte Provisionen ohne Marktbezug. Die genaue Berechnung der Grundstückgewinnsteuer für Ihren Kanton übernimmt der Grundstückgewinnsteuer-Rechner von Steuerfuchs.
Makler oder Privatverkauf?
Ein Privatverkauf lohnt sich vor allem bei gefragten Objekten, klarer Preisvorstellung und genügend Zeit für Besichtigungen und Verhandlung. Ein Makler bringt Markterfahrung, Reichweite über Portale und Netzwerk sowie eine neutralere Verhandlungsführung mit.
Der Maklervergleich zeigt, welcher Makler mit welchem Leistungsumfang zu Ihrem Verkauf passt.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Maklerprovision in der Schweiz?
Sie ist nicht gesetzlich geregelt und damit verhandelbar. Üblich ist ein Erfolgshonorar als prozentualer Anteil am Verkaufspreis, bei hochpreisigen Objekten meist ein tieferer Satz.
Wann wird die Maklerprovision fällig?
Bei einem Erfolgshonorar in der Regel erst bei erfolgreichem Abschluss, üblicherweise nach der Beurkundung.
Ist die Maklerprovision steuerlich abziehbar?
Ja, eine übliche, effektiv bezahlte und belegte Provision zählt zu den Verkaufskosten und mindert den steuerbaren Grundstückgewinn.
Was ist der Unterschied zwischen Allein- und Allgemeinauftrag?
Beim Alleinauftrag arbeitet ein Makler exklusiv für eine vereinbarte Dauer. Beim Allgemeinauftrag können mehrere Makler parallel vermitteln; die Provision erhält, wer den Käufer bringt.
Fällt auf die Maklerprovision Mehrwertsteuer an?
Ja, sofern der Makler mehrwertsteuerpflichtig ist. Klären Sie, ob ein genanntes Honorar als Brutto- oder Nettobetrag zu verstehen ist.