Grundstückgewinnsteuer
Kurz erklärt
Die Grundstückgewinnsteuer fällt beim Verkauf einer Immobilie mit Gewinn an und wird ausschliesslich kantonal geregelt – Tarif, Freibeträge und Besitzdauer-Rabatte unterscheiden sich von Kanton zu Kanton teils erheblich. Massgeblich ist der Gewinn nach Abzug von Anlagekosten und wertvermehrenden Investitionen, nicht der Verkaufspreis allein.
Was den steuerbaren Gewinn beeinflusst
| Faktor | Wirkung auf die Steuer |
|---|---|
| Besitzdauer | Je länger im Eigentum, desto stärker meist die kantonale Ermässigung auf den Steuersatz. |
| Anlagekosten | Ursprünglicher Kaufpreis plus Nebenkosten mindern den steuerbaren Gewinn. |
| Wertvermehrende Investitionen | Belegte Renovationen, die den Wert steigern, sind anrechenbar – reiner Unterhalt in der Regel nicht. |
| Verkaufskosten | Marktübliche, belegte Makler- und Notariatskosten mindern den steuerbaren Gewinn. |
| Ersatzbeschaffung | Wird der Erlös in ein neues, selbstbewohntes Eigenheim reinvestiert, ist ein Steueraufschub in vielen Kantonen möglich. |
Wie stark sich Kanton und Region konkret auswirken, sehen Sie in der Kantonsübersicht – dort finden Sie Verkaufskosten, Marktbericht und Maklervergleich für Ihren Kanton an einem Ort.
Was ist die Grundstückgewinnsteuer?
Die Grundstückgewinnsteuer erfasst den Gewinn, der beim Verkauf einer Liegenschaft gegenüber den ursprünglichen Anlagekosten entsteht. Sie wird in der Schweiz ausschliesslich von den Kantonen und teils zusätzlich von Gemeinden erhoben – ein einheitliches Bundesgesetz dazu gibt es nicht.
Steuerpflichtig ist in der Regel die verkaufende Person, unabhängig davon, ob es sich um eine private oder eine im Geschäftsvermögen gehaltene Liegenschaft handelt.
Warum sich die Berechnung von Kanton zu Kanton unterscheidet
Jeder Kanton legt eigene Steuersätze, Freibeträge, Besitzdauer-Ermässigungen und Fristen für den Steueraufschub fest. Zwei identische Verkäufe mit demselben Gewinn können deshalb in zwei Kantonen zu spürbar unterschiedlichen Steuerbeträgen führen.
Diese kantonale Vielfalt – kombiniert mit regelmässigen Anpassungen der Tarife – macht eine seriöse Berechnung aufwendig. NAVIMO bildet deshalb bewusst keinen eigenen Rechner nach, sondern verweist auf die dafür spezialisierte Plattform Steuerfuchs, die genau diese kantonalen Modelle laufend pflegt.
Was den steuerbaren Gewinn mindert
Ausgangspunkt ist nicht der Verkaufspreis, sondern die Differenz zu den Anlagekosten: ursprünglicher Kaufpreis, Kaufnebenkosten sowie belegte, wertvermehrende Investitionen wie eine Sanierung oder ein Anbau.
Auch marktübliche, effektiv bezahlte Verkaufskosten – etwa Maklerprovision und Notariatskosten – zählen dazu. Bewahren Sie deshalb sämtliche Belege über die gesamte Besitzdauer auf.