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Grundstückgewinnsteuer – Ratgeber auf NAVIMO

Kosten2 Min. LesezeitAktualisiert: August 2026

Grundstückgewinnsteuer

Kurz erklärt

Die Grundstückgewinnsteuer fällt beim Verkauf einer Immobilie mit Gewinn an und wird ausschliesslich kantonal geregelt – Tarif, Freibeträge und Besitzdauer-Rabatte unterscheiden sich von Kanton zu Kanton teils erheblich. Massgeblich ist der Gewinn nach Abzug von Anlagekosten und wertvermehrenden Investitionen, nicht der Verkaufspreis allein.

Was den steuerbaren Gewinn beeinflusst

FaktorWirkung auf die Steuer
BesitzdauerJe länger im Eigentum, desto stärker meist die kantonale Ermässigung auf den Steuersatz.
AnlagekostenUrsprünglicher Kaufpreis plus Nebenkosten mindern den steuerbaren Gewinn.
Wertvermehrende InvestitionenBelegte Renovationen, die den Wert steigern, sind anrechenbar – reiner Unterhalt in der Regel nicht.
VerkaufskostenMarktübliche, belegte Makler- und Notariatskosten mindern den steuerbaren Gewinn.
ErsatzbeschaffungWird der Erlös in ein neues, selbstbewohntes Eigenheim reinvestiert, ist ein Steueraufschub in vielen Kantonen möglich.

Wie stark sich Kanton und Region konkret auswirken, sehen Sie in der Kantonsübersicht – dort finden Sie Verkaufskosten, Marktbericht und Maklervergleich für Ihren Kanton an einem Ort.

Was ist die Grundstückgewinnsteuer?

Die Grundstückgewinnsteuer erfasst den Gewinn, der beim Verkauf einer Liegenschaft gegenüber den ursprünglichen Anlagekosten entsteht. Sie wird in der Schweiz ausschliesslich von den Kantonen und teils zusätzlich von Gemeinden erhoben – ein einheitliches Bundesgesetz dazu gibt es nicht.

Steuerpflichtig ist in der Regel die verkaufende Person, unabhängig davon, ob es sich um eine private oder eine im Geschäftsvermögen gehaltene Liegenschaft handelt.

Warum sich die Berechnung von Kanton zu Kanton unterscheidet

Jeder Kanton legt eigene Steuersätze, Freibeträge, Besitzdauer-Ermässigungen und Fristen für den Steueraufschub fest. Zwei identische Verkäufe mit demselben Gewinn können deshalb in zwei Kantonen zu spürbar unterschiedlichen Steuerbeträgen führen.

Diese kantonale Vielfalt – kombiniert mit regelmässigen Anpassungen der Tarife – macht eine seriöse Berechnung aufwendig. NAVIMO bildet deshalb bewusst keinen eigenen Rechner nach, sondern verweist auf die dafür spezialisierte Plattform Steuerfuchs, die genau diese kantonalen Modelle laufend pflegt.

Was den steuerbaren Gewinn mindert

Ausgangspunkt ist nicht der Verkaufspreis, sondern die Differenz zu den Anlagekosten: ursprünglicher Kaufpreis, Kaufnebenkosten sowie belegte, wertvermehrende Investitionen wie eine Sanierung oder ein Anbau.

Auch marktübliche, effektiv bezahlte Verkaufskosten – etwa Maklerprovision und Notariatskosten – zählen dazu. Bewahren Sie deshalb sämtliche Belege über die gesamte Besitzdauer auf.

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Besitzdauer und Steueraufschub

Die meisten Kantone ermässigen den Steuersatz mit zunehmender Besitzdauer, um kurzfristige Spekulation stärker zu besteuern als langjähriges Eigentum. Die genauen Stufen und Schwellen unterscheiden sich jedoch kantonal.

Bei bestimmten Konstellationen – etwa Ersatzbeschaffung von selbstbewohntem Wohneigentum, Erbteilung oder Schenkung – ist zudem ein Steueraufschub möglich: Die Steuer fällt dann erst bei einem späteren, nicht privilegierten Verkauf an.

Grundstückgewinnsteuer für Ihren Kanton berechnen

Für eine verbindliche Einschätzung Ihres konkreten Falls berechnen Sie die Grundstückgewinnsteuer kantonsgenau mit dem Rechner von Steuerfuchs. Über die Kantonsübersicht von NAVIMO gelangen Sie direkt zur passenden Kantonsseite mit allen weiteren Verkaufsthemen für Ihre Region.

Klären Sie parallel mit Makler oder Steuerberater, welche Kosten und Investitionen in Ihrem Fall konkret anrechenbar sind – die Antwort hängt von Belegen und Einzelfall ab.

Häufige Fragen

Wer bezahlt die Grundstückgewinnsteuer?

Grundsätzlich die verkaufende Person – die Steuer fällt auf dem beim Verkauf erzielten Gewinn an, nicht auf dem gesamten Verkaufspreis.

Warum berechnet NAVIMO die Grundstückgewinnsteuer nicht selbst?

Weil 26 Kantone eigene, sich laufend ändernde Tarife und Berechnungsmodelle haben. NAVIMO verweist deshalb bewusst auf die darauf spezialisierte Plattform Steuerfuchs, statt eine eigene, weniger gepflegte Version anzubieten.

Kann ich die Steuer aufschieben?

In bestimmten Fällen ja, etwa bei Ersatzbeschaffung von selbstbewohntem Eigentum, Erbteilung oder Schenkung. Die genauen Voraussetzungen sind kantonal geregelt.

Mindert die Maklerprovision die Grundstückgewinnsteuer?

Ja, eine marktübliche, effektiv bezahlte und belegte Provision zählt in der Regel zu den anrechenbaren Verkaufskosten.

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