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Steuern beim Immobilienverkauf – Ratgeber auf NAVIMO

Kosten1 Min. LesezeitAktualisiert: August 2026

Steuern beim Immobilienverkauf

Kurz erklärt

Beim Immobilienverkauf in der Schweiz kann vor allem die Grundstückgewinnsteuer auf dem erzielten Gewinn anfallen, kantonal teils ergänzt durch eine Handänderungssteuer auf dem Eigentumsübergang. Je nach Situation können auch Einkommenssteuer-Aspekte relevant werden, etwa bei gewerbsmässigem Handel. Die genaue Höhe ist kantonal sehr unterschiedlich geregelt und wird hier bewusst nicht beziffert.

Grundstückgewinnsteuer

Die Grundstückgewinnsteuer ist die zentrale Steuer beim Immobilienverkauf. Sie besteuert den Gewinn zwischen Erwerbspreis und Verkaufspreis, abzüglich wertvermehrender Investitionen und bestimmter Verkaufskosten.

Satz und Berechnung sind kantonal unterschiedlich geregelt und hängen unter anderem von Besitzdauer und Gewinnhöhe ab. NAVIMO beziffert hier bewusst keine kantonalen Sätze – für eine individuelle Schätzung verweisen wir auf spezialisierte Anbieter.

Handänderungssteuer

In vielen Kantonen fällt zusätzlich eine Handänderungssteuer auf den Eigentumsübergang an. Sie wird unabhängig vom Gewinn erhoben und ist teils Verhandlungssache zwischen Käufer und Verkäufer.

Ob und in welcher Höhe sie anfällt, regelt jeder Kanton für sich – einige Kantone erheben gar keine Handänderungssteuer.

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Einkommenssteuer-Aspekte

In den meisten Fällen ist ein privater Immobilienverkauf keine Einkommenssteuerfrage, sondern wird über die Grundstückgewinnsteuer abgewickelt. Bei gewerbsmässigem Liegenschaftenhandel oder häufigen Verkäufen kann jedoch auch die Einkommenssteuer ins Spiel kommen.

Bei Unsicherheit über die eigene Situation lohnt sich frühzeitig fachlicher Rat.

Wie Sie vorgehen

Klären Sie frühzeitig, welche Steuern in Ihrem Kanton anfallen können, und beziehen Sie diese in die Berechnung Ihres Nettoerlöses ein. So vermeiden Sie eine unangenehme Überraschung nach dem Verkauf.

Häufige Fragen

Welche Steuern fallen beim Immobilienverkauf typischerweise an?

Vor allem die Grundstückgewinnsteuer auf dem Gewinn, in vielen Kantonen zusätzlich eine Handänderungssteuer auf den Eigentumsübergang.

Wie hoch ist die Grundstückgewinnsteuer?

Das ist kantonal sehr unterschiedlich geregelt und hängt von Gewinn und Besitzdauer ab. NAVIMO nennt hier bewusst keine kantonalen Sätze – nutzen Sie für eine Schätzung einen spezialisierten Rechner.

Zahlt immer der Verkäufer die Handänderungssteuer?

Nicht zwingend – die Aufteilung zwischen Käufer und Verkäufer ist kantonal unterschiedlich geregelt und teils Verhandlungssache.

Wird ein privater Immobilienverkauf einkommenssteuerpflichtig?

In der Regel nicht – meist greift stattdessen die Grundstückgewinnsteuer. Ausnahmen sind gewerbsmässiger Handel oder sehr häufige Verkäufe.

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