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Kosten1 Min. LesezeitAktualisiert: Oktober 2026

Maklerprovision

Maklerprovision – Ratgeber auf NAVIMO

Kurz erklärt

Die Maklerprovision liegt in der Schweiz meist zwischen 2 und 3 Prozent des Verkaufspreises, ist aber grundsätzlich frei verhandelbar. Sie ist erfolgsabhängig: Ohne Verkauf entstehen keine Kosten. Wer die Provision vergleicht, sollte immer auch den vereinbarten Leistungsumfang berücksichtigen.

Der übliche Rahmen

Ein Provisionssatz zwischen 2 und 3 Prozent des Verkaufspreises gilt in der Schweiz als marktüblich, mit Abweichungen nach Region, Objektart und Preissegment. Bei sehr hochpreisigen Objekten sind tendenziell tiefere Sätze verhandelbar, da der absolute Betrag entsprechend hoch ausfällt.

Warum die Provision verhandelbar ist

Anders als etwa Notariatsgebühren ist die Maklerprovision keine gesetzlich fixierte Grösse, sondern Teil des Maklervertrags. Der Satz hängt unter anderem vom erwarteten Aufwand, der Vermarktungsstrategie und dem vereinbarten Leistungsumfang ab.

Provision im Verhältnis zum Nettoerlös

Da die Provision einen direkten Abzug vom Verkaufspreis darstellt, lohnt sich ein Blick auf den effektiven Betrag in Franken statt nur auf den Prozentsatz – insbesondere im Vergleich mehrerer Angebote.

Warum die Provision je nach Kanton unterschiedlich ausfällt

Es gibt in der Schweiz keine kantonal festgelegten Provisionssätze – die Provision ist überall frei verhandelbar. Trotzdem bewegen sich die üblichen Sätze je nach Region unterschiedlich innerhalb des Rahmens von 2 bis 3 Prozent.

Dahinter stehen nachvollziehbare Gründe: In Regionen mit hohem Preisniveau ergibt schon ein tieferer Prozentsatz einen auskömmlichen Betrag, während in ländlichen Gebieten mit tieferen Preisen und längeren Vermarktungszeiten eher höhere Sätze oder Mindesthonorare üblich sind. Auch die Wettbewerbsdichte spielt eine Rolle – dort, wo viele Makler tätig sind, ist der Verhandlungsspielraum tendenziell grösser.

Verlässliche kantonale Durchschnittswerte werden statistisch nicht erhoben. Aussagekräftig ist deshalb nicht ein regionaler Richtwert, sondern der direkte Vergleich konkreter Angebote für Ihre Immobilie – inklusive des jeweils enthaltenen Leistungsumfangs.

Häufige Fragen

Ist die Maklerprovision in der Schweiz gesetzlich festgelegt?

Nein, sie ist frei verhandelbar und Teil des Maklervertrags – 2 bis 3 Prozent gelten als marktüblicher Rahmen.

Fällt die Provision auch ohne Verkauf an?

In der Regel nicht – die Provision ist erfolgsabhängig und wird erst beim Verkaufsabschluss fällig.

Wann wird die Maklerprovision fällig?

Üblicherweise mit dem Zustandekommen des Kaufvertrags, also bei der öffentlichen Beurkundung. Den genauen Zeitpunkt regelt der Maklervertrag – prüfen Sie ihn vor der Unterschrift.

Gibt es kantonal festgelegte Provisionssätze?

Nein. Die Provision ist in der ganzen Schweiz frei verhandelbar; regionale Unterschiede ergeben sich aus Preisniveau, Vermarktungsdauer und Wettbewerbsdichte, nicht aus Vorgaben.

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