Maklerprovision
Kurz erklärt
Die Maklerprovision liegt in der Schweiz meist zwischen 2 und 3 Prozent des Verkaufspreises, ist aber grundsätzlich frei verhandelbar. Sie ist erfolgsabhängig: Ohne Verkauf entstehen keine Kosten. Wer die Provision vergleicht, sollte immer auch den vereinbarten Leistungsumfang berücksichtigen.
Der übliche Rahmen
Ein Provisionssatz zwischen 2 und 3 Prozent des Verkaufspreises gilt in der Schweiz als marktüblich, mit Abweichungen nach Region, Objektart und Preissegment. Bei sehr hochpreisigen Objekten sind tendenziell tiefere Sätze verhandelbar, da der absolute Betrag entsprechend hoch ausfällt.
Warum die Provision verhandelbar ist
Anders als etwa Notariatsgebühren ist die Maklerprovision keine gesetzlich fixierte Grösse, sondern Teil des Maklervertrags. Der Satz hängt unter anderem vom erwarteten Aufwand, der Vermarktungsstrategie und dem vereinbarten Leistungsumfang ab.
Provision im Verhältnis zum Nettoerlös
Da die Provision einen direkten Abzug vom Verkaufspreis darstellt, lohnt sich ein Blick auf den effektiven Betrag in Franken statt nur auf den Prozentsatz – insbesondere im Vergleich mehrerer Angebote.
Häufige Fragen
Ist die Maklerprovision in der Schweiz gesetzlich festgelegt?
Nein, sie ist frei verhandelbar und Teil des Maklervertrags – 2 bis 3 Prozent gelten als marktüblicher Rahmen.
Fällt die Provision auch ohne Verkauf an?
In der Regel nicht – die Provision ist erfolgsabhängig und wird erst beim Verkaufsabschluss fällig.