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Kosten1 Min. LesezeitAktualisiert: Oktober 2026

Wer zahlt die Maklerprovision?

Wer zahlt die Maklerprovision? – Ratgeber auf NAVIMO

Kurz erklärt

In der Schweiz zahlt üblicherweise der Verkäufer die Maklerprovision. Eine gesetzliche Regelung wie in Deutschland (50/50) gibt es nicht. In seltenen Fällen wird die Provision zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt oder vom Käufer übernommen – das muss im Maklervertrag klar geregelt sein.

Der Normalfall: Verkäufer zahlt

In der Schweiz ist es Marktusus, dass der Immobilienverkäufer die Maklerprovision trägt. Der Makler wird vom Verkäufer beauftragt, um dessen Immobilie zu vermarkten, und erhält bei erfolgreichem Verkauf eine Provision aus dem Verkaufserlös.

Typische Provisionssätze liegen je nach Kanton, Objektwert und Makler zwischen 2 % und 3 % des Verkaufspreises. Bei hochpreisigen Objekten (ab ca. CHF 1,5 Mio.) ist häufig ein niedrigerer Satz oder ein Fixhonorar verhandelbar.

Kantonal unterschiedlich

Die Schweiz kennt keine bundesweit einheitliche Regelung wie Deutschland (seit 2020: Provision zu gleichen Teilen zwischen Käufer und Verkäufer). In der Schweiz regelt dies der Maklervertrag – und dieser variiert zwischen Kantonen und Anbietern.

In der Regel übernimmt der Verkäufer die vollständige Provision. In einigen Deutschschweizer Märkten ist aber auch eine Aufteilung vertraglich möglich, wenn beide Parteien damit einverstanden sind.

Was der Maklervertrag regeln muss

Egal wer zahlt: Der Maklervertrag muss klar festhalten, wie hoch die Provision ist, ab wann sie fällig wird (Vertragsabschluss oder Grundbucheintrag) und was passiert, wenn der Käufer vom Kauf zurücktritt.

Prüfen Sie auch die Erfolgsdefinition: Manche Verträge definieren den Provisionserfolg bereits als 'kaufwilligen Interessenten vorgestellt haben', nicht erst als abgeschlossenen Kauf.

Provision offen kommunizieren

Wer als Käufer fragt, ob die Provision im Preis enthalten ist, wird in der Schweiz manchmal auf den Verkäufer verwiesen und manchmal auf einen kleinen Anteil, der zusätzlich anfällt. Lassen Sie sich das immer schriftlich bestätigen.

Auf NAVIMO sehen Sie den Provisionssatz jedes Maklers transparent direkt im Vergleich – damit keine Überraschungen entstehen.

Häufige Fragen

Gilt die Maklerprovision als Verkaufskosten?

Ja. Die Maklerprovision ist in der Schweiz eine abzugsfähige Anlagekosten-Komponente, die bei der Berechnung der Grundstückgewinnsteuer den Gewinn mindert – prüfen Sie das mit Ihrem Steuerberater oder über den Steuerfuchs-Rechner.

Kann ich die Provision verhandeln?

Ja, Provisionen sind in der Schweiz verhandelbar, insbesondere bei hochpreisigen Objekten oder einfachen Lagen mit hoher Nachfrage. Als Richtwert: Unter 1,5 % sind kaum wirtschaftliche Vermarktungsleistungen möglich; 2–2,5 % ist ein üblicher Rahmen.

Fällt zusätzlich MWST auf die Provision an?

Ja. Maklerprovisionen unterliegen in der Schweiz der MWST (aktuell 8,1 %). Der Makelr weist MWST auf der Rechnung aus. Im Maklervertrag sollte klar stehen, ob der genannte Prozentsatz inkl. oder exkl. MWST ist.

Bereit für den nächsten Schritt?

Ihr nächster Schritt

Ein kurzer, geführter Fragebogen (ca. 2 Minuten) liefert eine erste, regionale Einschätzung Ihres Objekts und ist der Ausgangspunkt für Kosten- und Maklervergleich.

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