Immobilie mit Wohnrecht verkaufen
Kurz erklärt
Ein im Grundbuch eingetragenes Wohnrecht bleibt auch nach einem Verkauf bestehen – der neue Eigentümer muss es respektieren. Das schränkt die Nutzung stark ein und senkt den erzielbaren Preis deutlich gegenüber einer unbelasteten Immobilie. Der Kreis möglicher Käufer ist entsprechend kleiner, meist Kapitalanleger oder Personen mit persönlichem Bezug zur Liegenschaft.
Was ein Wohnrecht bedeutet
Ein Wohnrecht (Art. 776 ff. ZGB) berechtigt eine bestimmte Person, in einer Liegenschaft oder einem Teil davon zu wohnen. Es wird als Personaldienstbarkeit im Grundbuch eingetragen, ist höchstpersönlich und darf im Regelfall weder übertragen noch vererbt werden.
Das Recht überlebt den Verkauf
Wird die Immobilie verkauft, bleibt das Wohnrecht bestehen – der neue Eigentümer übernimmt die Liegenschaft mit dieser Belastung. Eine Löschung ist nur möglich, wenn die berechtigte Person freiwillig zustimmt oder das Recht durch ihren Tod erlischt, falls so vereinbart.
Auswirkung auf den Verkaufspreis
Da der Käufer die Liegenschaft nicht sofort selbst nutzen kann, liegt der erzielbare Preis deutlich unter dem freien Marktwert.
Eine seriöse Bewertung zieht den kapitalisierten Wert des Wohnrechts – abhängig von Alter und Lebenserwartung der berechtigten Person sowie dem Mietwert der betroffenen Fläche – vom Verkehrswert ab.