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Immobilie an Kinder verkaufen – Ratgeber auf NAVIMO

Praxisfall1 Min. LesezeitAktualisiert: August 2026

Immobilie an Kinder verkaufen

Kurz erklärt

Wird eine Immobilie zu einem Preis unter dem Verkehrswert an ein Kind verkauft, gilt die Differenz rechtlich als Schenkung. Das kann andere Geschwister ausgleichungspflichtig machen oder deren Pflichtteil verletzen. Eine unabhängige Bewertung vor dem Verkauf und ein klarer, schriftlicher Vertrag schaffen Transparenz für die ganze Familie und beugen späterem Streit unter den Erben vor.

Marktpreis oder Vorzugspreis

Grundsätzlich können Eltern ihre Immobilie zu jedem Preis an ihre Kinder verkaufen. Liegt der Preis deutlich unter dem Verkehrswert, behandelt das Gesetz die Differenz als Schenkung – mit denselben Folgen wie bei einer gemischten Schenkung.

Ausgleichung unter Geschwistern

Verkauft ein Elternteil die Liegenschaft vergünstigt an eines von mehreren Kindern, müssen die anderen Kinder bei der späteren Erbteilung nicht automatisch leer ausgehen: Der geschenkte Wertanteil wird ihnen in der Regel angerechnet (Art. 626 ZGB), sofern die Eltern nichts anderes verfügt haben.

Risiko einer Herabsetzungsklage

Verletzt der Vorzugspreis den Pflichtteil eines anderen Kindes, kann dieses nach dem Tod der Eltern eine Herabsetzungsklage erheben. Eine dokumentierte, unabhängige Bewertung zum Zeitpunkt des Verkaufs ist der beste Schutz gegen spätere Streitigkeiten.

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Finanzierung und Grundbuch

Auch beim Verkauf innerhalb der Familie braucht es einen notariell beurkundeten Kaufvertrag und den Eintrag im Grundbuch. Die Bank des kaufenden Kindes prüft die Finanzierung in der Regel gleich streng wie bei einem Verkauf an Dritte.

Empfehlung für den Ablauf

Eine unabhängige Immobilienbewertung vor dem Verkauf, ein klarer schriftlicher Vertrag und – bei mehreren Kindern – ein offenes Gespräch mit allen Beteiligten oder ein Erbvertrag schaffen die grösste Sicherheit für alle Seiten.

Häufige Fragen

Dürfen Eltern ihr Haus günstiger an ein Kind verkaufen?

Ja, das ist zulässig. Der Preisnachlass gilt aber rechtlich als Schenkung und kann später bei der Erbteilung ausgleichungspflichtig sein.

Können Geschwister einen solchen Verkauf anfechten?

Sie können eine Ausgleichung verlangen oder, bei Pflichtteilsverletzung, nach dem Tod der Eltern eine Herabsetzungsklage erheben.

Braucht der Verkauf an Kinder eine notarielle Beurkundung?

Ja, wie jeder Grundstückkauf muss auch dieser Verkauf notariell beurkundet und im Grundbuch eingetragen werden.

Wie lässt sich Streit unter Geschwistern vermeiden?

Eine unabhängige Bewertung, ein klarer Vertrag und Transparenz gegenüber allen Kindern schaffen die grösste Sicherheit.

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