Immobilie an Kinder verkaufen
Kurz erklärt
Wird eine Immobilie zu einem Preis unter dem Verkehrswert an ein Kind verkauft, gilt die Differenz rechtlich als Schenkung. Das kann andere Geschwister ausgleichungspflichtig machen oder deren Pflichtteil verletzen. Eine unabhängige Bewertung vor dem Verkauf und ein klarer, schriftlicher Vertrag schaffen Transparenz für die ganze Familie und beugen späterem Streit unter den Erben vor.
Marktpreis oder Vorzugspreis
Grundsätzlich können Eltern ihre Immobilie zu jedem Preis an ihre Kinder verkaufen. Liegt der Preis deutlich unter dem Verkehrswert, behandelt das Gesetz die Differenz als Schenkung – mit denselben Folgen wie bei einer gemischten Schenkung.
Ausgleichung unter Geschwistern
Verkauft ein Elternteil die Liegenschaft vergünstigt an eines von mehreren Kindern, müssen die anderen Kinder bei der späteren Erbteilung nicht automatisch leer ausgehen: Der geschenkte Wertanteil wird ihnen in der Regel angerechnet (Art. 626 ZGB), sofern die Eltern nichts anderes verfügt haben.
Risiko einer Herabsetzungsklage
Verletzt der Vorzugspreis den Pflichtteil eines anderen Kindes, kann dieses nach dem Tod der Eltern eine Herabsetzungsklage erheben. Eine dokumentierte, unabhängige Bewertung zum Zeitpunkt des Verkaufs ist der beste Schutz gegen spätere Streitigkeiten.