Immobilie innerhalb der Familie verkaufen
Kurz erklärt
Ein Verkauf innerhalb der Familie – etwa an Geschwister, Nichten oder Neffen – läuft rechtlich gleich ab wie jeder andere Grundstückkauf: notarielle Beurkundung und Grundbucheintrag sind zwingend. Liegt der Preis deutlich unter dem Marktwert, prüfen Steuerbehörden häufig per Drittvergleich, ob eine verdeckte Schenkung vorliegt.
Gleiche Regeln wie bei jedem Grundstückkauf
Auch ein Verkauf an Geschwister, Nichten, Neffen oder andere Verwandte ausserhalb der direkten Nachkommen erfordert einen notariell beurkundeten Kaufvertrag und den Eintrag im Grundbuch. Ein formloser Verkauf innerhalb der Familie ist rechtlich nicht gültig.
Marktpreis oder Vorzugspreis
Wird die Immobilie zum vollen Marktwert verkauft, entstehen keine Besonderheiten. Liegt der Preis deutlich darunter, behandeln Steuerbehörden und Zivilrecht die Differenz als Schenkung – mit den entsprechenden Folgen für Schenkungssteuer und spätere Erbteilung.
Prüfung durch die Steuerbehörden
Bei Verkäufen innerhalb der Familie prüfen Steuerbehörden häufig per Drittvergleich, ob der vereinbarte Preis einem Verkauf unter unabhängigen Dritten entspricht. Weicht er stark ab, kann eine verdeckte Schenkung angenommen werden.