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Immobilie innerhalb der Familie verkaufen – Ratgeber auf NAVIMO

Praxisfall1 Min. LesezeitAktualisiert: August 2026

Immobilie innerhalb der Familie verkaufen

Kurz erklärt

Ein Verkauf innerhalb der Familie – etwa an Geschwister, Nichten oder Neffen – läuft rechtlich gleich ab wie jeder andere Grundstückkauf: notarielle Beurkundung und Grundbucheintrag sind zwingend. Liegt der Preis deutlich unter dem Marktwert, prüfen Steuerbehörden häufig per Drittvergleich, ob eine verdeckte Schenkung vorliegt.

Gleiche Regeln wie bei jedem Grundstückkauf

Auch ein Verkauf an Geschwister, Nichten, Neffen oder andere Verwandte ausserhalb der direkten Nachkommen erfordert einen notariell beurkundeten Kaufvertrag und den Eintrag im Grundbuch. Ein formloser Verkauf innerhalb der Familie ist rechtlich nicht gültig.

Marktpreis oder Vorzugspreis

Wird die Immobilie zum vollen Marktwert verkauft, entstehen keine Besonderheiten. Liegt der Preis deutlich darunter, behandeln Steuerbehörden und Zivilrecht die Differenz als Schenkung – mit den entsprechenden Folgen für Schenkungssteuer und spätere Erbteilung.

Prüfung durch die Steuerbehörden

Bei Verkäufen innerhalb der Familie prüfen Steuerbehörden häufig per Drittvergleich, ob der vereinbarte Preis einem Verkauf unter unabhängigen Dritten entspricht. Weicht er stark ab, kann eine verdeckte Schenkung angenommen werden.

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Auswirkung auf andere Familienmitglieder

Ein Verkauf zu einem sehr günstigen Preis kann später bei der Erbteilung relevant werden, wenn die verkaufende Person zur selben Erbengeneration gehört wie andere Beteiligte – lassen Sie die Auswirkung auf Pflichtteile vorab abklären.

Empfehlung für den Ablauf

Eine unabhängige Bewertung vor dem Verkauf dokumentiert den tatsächlichen Marktwert und schützt alle Beteiligten vor späteren Diskussionen mit Steuerbehörden oder anderen Familienmitgliedern.

Häufige Fragen

Braucht ein Verkauf innerhalb der Familie einen Notar?

Ja, wie jeder Grundstückkauf muss auch dieser Verkauf notariell beurkundet und im Grundbuch eingetragen werden.

Prüfen Steuerbehörden den Preis bei Verkäufen unter Verwandten?

Ja, häufig per Drittvergleich – weicht der Preis stark vom Marktwert ab, kann eine verdeckte Schenkung angenommen werden.

Was passiert, wenn der Preis deutlich unter dem Marktwert liegt?

Die Differenz zum Marktwert wird rechtlich meist als Schenkung behandelt, mit entsprechenden steuerlichen und erbrechtlichen Folgen.

Wie lässt sich der Verkauf am besten dokumentieren?

Mit einer unabhängigen Bewertung vor dem Verkauf, die den tatsächlichen Marktwert zum Verkaufszeitpunkt festhält.

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