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Festhypothek beim Verkauf vorzeitig auflösen – Ratgeber auf NAVIMO

Praxisfall1 Min. LesezeitAktualisiert: August 2026

Festhypothek beim Verkauf vorzeitig auflösen

Kurz erklärt

Ob sich der vorzeitige Ausstieg aus einer Festhypothek lohnt, hängt davon ab, ob der Verkauf ohnehin ansteht oder ob er nur wegen der Zinssituation vorgezogen würde. Steht ein Verkauf aus anderen Gründen fest, ist die Entschädigung meist unvermeidbar und Teil der Verkaufskosten. Lässt sich der Verkauf zeitlich noch verschieben, lohnt sich ein Vergleich zwischen der Höhe der Entschädigung und den Kosten eines Aufschubs bis zum regulären Laufzeitende.

Verkauf steht fest oder ist noch verschiebbar?

Steht der Verkauf aus persönlichen oder familiären Gründen unabhängig vom Zinsumfeld fest, ist die Vorfälligkeitsentschädigung schlicht Teil der Verkaufskosten und sollte im Nettoerlös entsprechend eingerechnet werden.

Lässt sich der Verkauf noch um Monate oder wenige Jahre verschieben, lohnt sich ein Vergleich: Was kostet der vorzeitige Ausstieg heute gegenüber dem Warten bis zum regulären Laufzeitende?

Wie die Entschädigung berechnet wird

Banken berechnen die Entschädigung meist nach der Differenz zwischen dem vereinbarten und dem aktuellen Marktzins für die Restlaufzeit, multipliziert mit der Restschuld – die genaue Methode unterscheidet sich zwischen den Instituten.

Fordern Sie immer die konkrete, schriftliche Berechnung Ihrer Bank an – pauschale Faustregeln liefern nur eine grobe Orientierung.

Verhandlungsspielraum bei der Bank prüfen

Manche Banken zeigen sich bei einem gleichzeitigen Abschluss einer neuen Hypothek (z. B. bei einem Ersatzkauf) verhandlungsbereiter als bei einem reinen Verkauf ohne Anschlussgeschäft.

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Steuerliche Abzugsfähigkeit prüfen

Ob und in welchem Umfang eine Vorfälligkeitsentschädigung beim Verkauf steuerlich als Anlagekosten oder Schuldzins geltend gemacht werden kann, ist kantonal unterschiedlich geregelt – klären Sie dies mit einer Steuerberatung.

Der passende nächste Schritt

Der Vorfälligkeitsrechner liefert eine erste Einschätzung der Entschädigung. Zusammen mit dem Nettoerlös-Rechner sehen Sie, wie stark sie den tatsächlich verbleibenden Erlös aus Ihrem Verkauf schmälert.

Häufige Fragen

Lohnt sich immer ein Warten bis zum Laufzeitende?

Nicht zwingend. Wenn der Verkauf ohnehin ansteht, ist ein Aufschub oft mit anderen Nachteilen verbunden – die Entschädigung ist dann schlicht Teil der Verkaufskosten.

Kann ich die Höhe der Entschädigung verhandeln?

In gewissem Rahmen ja, besonders bei einem gleichzeitigen Anschlussgeschäft mit derselben Bank.

Ist die Entschädigung steuerlich abziehbar?

Das ist kantonal unterschiedlich geregelt – klären Sie dies mit einer Steuerberatung ab.

Wie erhalte ich die genaue Höhe der Entschädigung?

Fordern Sie eine schriftliche Berechnung direkt bei Ihrer finanzierenden Bank an.

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