Haus mit laufender Hypothek verkaufen
Kurz erklärt
Ja, ein Haus oder eine Eigentumswohnung lässt sich auch dann verkaufen, wenn die Hypothek noch läuft – das ist sogar der Regelfall. Die Restschuld wird beim Notariatstermin direkt aus dem Verkaufserlös an die Bank zurückbezahlt, erst der Rest geht an die verkaufende Person. Läuft eine Festhypothek noch mehrere Jahre, verlangt die Bank für die vorzeitige Auflösung meist eine Vorfälligkeitsentschädigung.
Kann ich mein Haus mit laufender Hypothek verkaufen?
Ja. Eine noch nicht abbezahlte Hypothek steht einem Verkauf nicht im Weg und ist bei Schweizer Verkäufen der Normalfall – die wenigsten Liegenschaften sind beim Verkauf bereits vollständig amortisiert.
Entscheidend ist nicht, ob eine Hypothek besteht, sondern wie sie beim Verkauf abgewickelt wird: durch Ablösung aus dem Erlös oder – seltener – durch Übernahme seitens der Käuferschaft. Dasselbe gilt für eine Eigentumswohnung.
Ablösung oder Übernahme durch die Käuferschaft?
In den meisten Fällen wird die bestehende Hypothek beim Verkauf vollständig abgelöst. Alternativ kann eine Käuferschaft die Hypothek unter Umständen übernehmen, wenn Bank und Konditionen passen.
Eine Übernahme ist eher die Ausnahme, da die Bank die Bonität der neuen Eigentümerschaft neu prüfen muss und bestehende Konditionen oft nicht automatisch übertragbar sind.
So läuft die Ablösung beim Notariatstermin ab
Beim Beurkundungstermin fliesst der Kaufpreis in aller Regel über ein Notariats- oder Treuhandkonto: Zuerst wird die verbleibende Hypothekarschuld direkt an die Bank überwiesen, erst danach erhält die verkaufende Person den restlichen Erlös.
Die finanzierende Bank muss deshalb frühzeitig über den geplanten Verkauf informiert werden, damit sie den genauen Ablösebetrag und die Kontoverbindung für den Notartermin bereitstellt.
Wann eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt
Bei einer laufenden Festhypothek verlangt die Bank für die Auflösung vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit meist eine Entschädigung für den entgangenen Zins – die Höhe hängt von Restlaufzeit, Restschuld und der Differenz zum aktuellen Marktzins ab.
Bei einer variablen Hypothek oder kurz vor Ablauf der Laufzeit fällt diese Entschädigung meist deutlich geringer aus oder entfällt ganz.