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Haus mit laufender Hypothek verkaufen – Ratgeber auf NAVIMO

Praxisfall2 Min. LesezeitAktualisiert: Oktober 2026

Haus mit laufender Hypothek verkaufen

Kurz erklärt

Ja, ein Haus oder eine Eigentumswohnung lässt sich auch dann verkaufen, wenn die Hypothek noch läuft – das ist sogar der Regelfall. Die Restschuld wird beim Notariatstermin direkt aus dem Verkaufserlös an die Bank zurückbezahlt, erst der Rest geht an die verkaufende Person. Läuft eine Festhypothek noch mehrere Jahre, verlangt die Bank für die vorzeitige Auflösung meist eine Vorfälligkeitsentschädigung.

Kann ich mein Haus mit laufender Hypothek verkaufen?

Ja. Eine noch nicht abbezahlte Hypothek steht einem Verkauf nicht im Weg und ist bei Schweizer Verkäufen der Normalfall – die wenigsten Liegenschaften sind beim Verkauf bereits vollständig amortisiert.

Entscheidend ist nicht, ob eine Hypothek besteht, sondern wie sie beim Verkauf abgewickelt wird: durch Ablösung aus dem Erlös oder – seltener – durch Übernahme seitens der Käuferschaft. Dasselbe gilt für eine Eigentumswohnung.

Ablösung oder Übernahme durch die Käuferschaft?

In den meisten Fällen wird die bestehende Hypothek beim Verkauf vollständig abgelöst. Alternativ kann eine Käuferschaft die Hypothek unter Umständen übernehmen, wenn Bank und Konditionen passen.

Eine Übernahme ist eher die Ausnahme, da die Bank die Bonität der neuen Eigentümerschaft neu prüfen muss und bestehende Konditionen oft nicht automatisch übertragbar sind.

So läuft die Ablösung beim Notariatstermin ab

Beim Beurkundungstermin fliesst der Kaufpreis in aller Regel über ein Notariats- oder Treuhandkonto: Zuerst wird die verbleibende Hypothekarschuld direkt an die Bank überwiesen, erst danach erhält die verkaufende Person den restlichen Erlös.

Die finanzierende Bank muss deshalb frühzeitig über den geplanten Verkauf informiert werden, damit sie den genauen Ablösebetrag und die Kontoverbindung für den Notartermin bereitstellt.

Wann eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt

Bei einer laufenden Festhypothek verlangt die Bank für die Auflösung vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit meist eine Entschädigung für den entgangenen Zins – die Höhe hängt von Restlaufzeit, Restschuld und der Differenz zum aktuellen Marktzins ab.

Bei einer variablen Hypothek oder kurz vor Ablauf der Laufzeit fällt diese Entschädigung meist deutlich geringer aus oder entfällt ganz.

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Vorfälligkeitsentschädigung frühzeitig einholen

Fordern Sie die konkrete Berechnung frühzeitig bei Ihrer Bank an – sie ist eine wichtige Grundlage, um den tatsächlich verbleibenden Nettoerlös realistisch einzuschätzen, bevor Sie einen Verkaufspreis festlegen.

Restschuld übersteigt den Verkaufspreis

Reicht der Verkaufserlös nicht aus, um die Hypothek vollständig abzulösen, muss die Differenz aus eigenen Mitteln beglichen werden – klären Sie diese Situation frühzeitig mit der Bank, statt sie erst beim Notartermin zu entdecken.

Grundpfand, zweite Hypothek und Amortisation

Die Hypothek ist grundpfandrechtlich auf der Liegenschaft gesichert. Beim Verkauf wird das Grundpfand gelöscht oder auf ein neues Objekt übertragen, sofern Sie eine Ersatzliegenschaft erwerben.

Prüfen Sie zudem, ob amortisierte Beträge oder eine zweite Hypothek bestehen – beides beeinflusst, wie viel vom Verkaufspreis nach Rückzahlung der Restschuld übrig bleibt.

Der passende nächste Schritt

Der Nettoerlös-Rechner zieht Restschuld und eine geschätzte Vorfälligkeitsentschädigung vom Verkaufspreis ab und zeigt so, was tatsächlich übrig bleibt. Der Vorfälligkeitsrechner liefert dazu eine erste Grössenordnung der Entschädigung.

Häufige Fragen

Kann ich mit laufender Hypothek überhaupt verkaufen?

Ja, das ist der Regelfall. Die Hypothek wird direkt aus dem Verkaufserlös abgelöst.

Kann die Käuferschaft meine Hypothek übernehmen?

Möglich, aber selten: Die Bank muss die Bonität der neuen Eigentümerschaft neu prüfen, und bestehende Konditionen sind nicht automatisch übertragbar.

Muss ich die Bank vor dem Verkauf informieren?

Ja, möglichst frühzeitig, damit die Bank den Ablösebetrag berechnen und für den Notartermin bereitstellen kann.

Fällt immer eine Vorfälligkeitsentschädigung an?

Nur bei vorzeitiger Auflösung einer Festhypothek vor Ablauf der Laufzeit. Bei variablen Hypotheken oder kurz vor Laufzeitende fällt sie meist geringer aus oder entfällt.

Was, wenn der Verkaufspreis die Restschuld nicht deckt?

Die Differenz muss aus eigenen Mitteln beglichen werden – klären Sie diese Situation frühzeitig mit der Bank.

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