Immobilie mit laufender Hypothek verkaufen
Kurz erklärt
Eine laufende Hypothek steht einem Verkauf grundsätzlich nicht im Weg – sie wird aus dem Verkaufserlös direkt an die finanzierende Bank zurückbezahlt, bevor der Restbetrag an die verkaufende Person ausbezahlt wird. Läuft eine Festhypothek noch mehrere Jahre, verlangt die Bank für die vorzeitige Auflösung meist eine Vorfälligkeits-entschädigung, die je nach Restlaufzeit und Zinsdifferenz erheblich ausfallen kann.
So läuft die Ablösung beim Notariatstermin ab
Beim Beurkundungstermin fliesst der Kaufpreis in aller Regel über ein Notariats- oder Treuhandkonto: Zuerst wird die verbleibende Hypothekarschuld direkt an die Bank überwiesen, erst danach erhält die verkaufende Person den restlichen Erlös.
Die finanzierende Bank muss deshalb frühzeitig über den geplanten Verkauf informiert werden, damit sie den genauen Ablösebetrag und die Kontoverbindung für den Notartermin bereitstellt.
Wann eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt
Bei einer laufenden Festhypothek verlangt die Bank für die Auflösung vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit meist eine Entschädigung für den entgangenen Zins – die Höhe hängt von Restlaufzeit, Restschuld und der Differenz zum aktuellen Marktzins ab.
Bei einer variablen Hypothek oder kurz vor Ablauf der Laufzeit fällt diese Entschädigung meist deutlich geringer aus oder entfällt ganz.
Vorfälligkeitsentschädigung frühzeitig einholen
Fordern Sie die konkrete Berechnung frühzeitig bei Ihrer Bank an – sie ist eine wichtige Grundlage, um den tatsächlich verbleibenden Nettoerlös realistisch einzuschätzen, bevor Sie einen Verkaufspreis festlegen.