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Verkauf bei schwierigem Mietverhältnis – Ratgeber auf NAVIMO

Praxisfall1 Min. LesezeitAktualisiert: August 2026

Verkauf bei schwierigem Mietverhältnis

Kurz erklärt

Ein angespanntes Mietverhältnis – etwa mit Zahlungsrückständen, Konflikten oder einem laufenden Verfahren – muss gegenüber Kaufinteressenten offengelegt werden, da es direkt auf sie übergeht. Das schränkt den Käuferkreis ein: Selbstnutzer meiden solche Objekte meist, während erfahrene Kapitalanleger mit dem entsprechenden Preisabschlag durchaus interessiert sein können.

Offenlegungspflicht gegenüber Käufern

Ein bestehender Mietkonflikt, Zahlungsrückstände oder ein laufendes gerichtliches Verfahren müssen gegenüber ernsthaften Interessenten offengelegt werden – sie gehen mit dem Eigentum automatisch auf die neuen Eigentümer über.

Auswirkung auf den Käuferkreis

Selbstnutzer, die selbst einziehen möchten, meiden Objekte mit laufenden Mietkonflikten meist, da eine Eigenbedarfskündigung durch den Konflikt zusätzlich erschwert werden kann.

Erfahrene Kapitalanleger mit Kenntnis des Mietrechts können hingegen durchaus interessiert sein, meist verbunden mit einem spürbaren Preisabschlag.

Konflikt vor dem Verkauf lösen oder offen verkaufen?

Prüfen Sie, ob sich der Konflikt – etwa über eine Schlichtungsstelle für Mietsachen – vor dem Verkauf noch lösen lässt. Ein bereits gelöster Konflikt erweitert den Käuferkreis wieder erheblich.

Ist eine rasche Lösung nicht realistisch, ist ein transparenter Verkauf mit entsprechendem Preisabschlag oft der pragmatischere Weg.

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Dokumentation des bisherigen Verlaufs

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Der passende nächste Schritt

Ein Makler mit Erfahrung in vermieteten Problemobjekten kennt den passenden, kleineren Käuferkreis und kann die Situation realistisch einordnen. Der Maklervergleich hilft bei der Auswahl.

Häufige Fragen

Muss ich einen Mietkonflikt offenlegen?

Ja, ein bestehender Konflikt geht mit dem Eigentum auf die neuen Eigentümer über und muss offengelegt werden.

Kann ich ein Objekt mit Mietstreit trotzdem verkaufen?

Ja, allerdings meist mit eingeschränktem Käuferkreis und spürbarem Preisabschlag.

Sollte ich den Konflikt vor dem Verkauf lösen?

Wenn realistisch möglich, ja – ein gelöster Konflikt erweitert den Käuferkreis wieder erheblich.

Welche Käufer kommen trotzdem infrage?

Meist erfahrene Kapitalanleger mit Kenntnis des Mietrechts und Bereitschaft zu einem entsprechenden Preisabschlag.

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