Verkauf bei schwierigem Mietverhältnis
Kurz erklärt
Ein angespanntes Mietverhältnis – etwa mit Zahlungsrückständen, Konflikten oder einem laufenden Verfahren – muss gegenüber Kaufinteressenten offengelegt werden, da es direkt auf sie übergeht. Das schränkt den Käuferkreis ein: Selbstnutzer meiden solche Objekte meist, während erfahrene Kapitalanleger mit dem entsprechenden Preisabschlag durchaus interessiert sein können.
Offenlegungspflicht gegenüber Käufern
Ein bestehender Mietkonflikt, Zahlungsrückstände oder ein laufendes gerichtliches Verfahren müssen gegenüber ernsthaften Interessenten offengelegt werden – sie gehen mit dem Eigentum automatisch auf die neuen Eigentümer über.
Auswirkung auf den Käuferkreis
Selbstnutzer, die selbst einziehen möchten, meiden Objekte mit laufenden Mietkonflikten meist, da eine Eigenbedarfskündigung durch den Konflikt zusätzlich erschwert werden kann.
Erfahrene Kapitalanleger mit Kenntnis des Mietrechts können hingegen durchaus interessiert sein, meist verbunden mit einem spürbaren Preisabschlag.
Konflikt vor dem Verkauf lösen oder offen verkaufen?
Prüfen Sie, ob sich der Konflikt – etwa über eine Schlichtungsstelle für Mietsachen – vor dem Verkauf noch lösen lässt. Ein bereits gelöster Konflikt erweitert den Käuferkreis wieder erheblich.
Ist eine rasche Lösung nicht realistisch, ist ein transparenter Verkauf mit entsprechendem Preisabschlag oft der pragmatischere Weg.