Mietvertrag beim Verkauf übernehmen
Kurz erklärt
Wer eine vermietete Immobilie kauft, übernimmt automatisch die Rolle des Vermieters – der bestehende Mietvertrag läuft zu unveränderten Bedingungen weiter (Art. 261 OR). Möchten Sie selbst einziehen, können Sie wegen Eigenbedarfs kündigen, müssen dabei aber die gesetzlichen Fristen einhalten und mit einer möglichen Erstreckung des Mietverhältnisses rechnen.
Automatischer Eintritt in den Mietvertrag
Beim Kauf einer vermieteten Immobilie tritt die Käuferschaft von Gesetzes wegen in den bestehenden Mietvertrag ein (Art. 261 OR). Mietzins, Kündigungsfristen und alle übrigen Vertragsbedingungen bleiben unverändert bestehen, bis eine ordentliche Anpassung oder Kündigung erfolgt.
Was Käufer vorab prüfen sollten
Lassen Sie sich vor dem Kauf den aktuellen Mietvertrag, die Höhe des Mietzinses, allfällige Nebenkostenabrechnungen und das Mietzinsdepot vollständig offenlegen. So wissen Sie genau, welche Rechte und Pflichten Sie als neuer Vermieter übernehmen.
Kündigung wegen Eigenbedarfs
Möchten Sie selbst in die gekaufte Immobilie einziehen, können Sie den Mietvertrag kündigen – unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen und -termine. Die Mieterschaft kann die Kündigung anfechten oder eine Erstreckung des Mietverhältnisses verlangen, wenn die Kündigung für sie eine Härte bedeutet (Art. 271 ff. OR).