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Mietvertrag beim Verkauf übernehmen – Ratgeber auf NAVIMO

Praxisfall1 Min. LesezeitAktualisiert: August 2026

Mietvertrag beim Verkauf übernehmen

Kurz erklärt

Wer eine vermietete Immobilie kauft, übernimmt automatisch die Rolle des Vermieters – der bestehende Mietvertrag läuft zu unveränderten Bedingungen weiter (Art. 261 OR). Möchten Sie selbst einziehen, können Sie wegen Eigenbedarfs kündigen, müssen dabei aber die gesetzlichen Fristen einhalten und mit einer möglichen Erstreckung des Mietverhältnisses rechnen.

Automatischer Eintritt in den Mietvertrag

Beim Kauf einer vermieteten Immobilie tritt die Käuferschaft von Gesetzes wegen in den bestehenden Mietvertrag ein (Art. 261 OR). Mietzins, Kündigungsfristen und alle übrigen Vertragsbedingungen bleiben unverändert bestehen, bis eine ordentliche Anpassung oder Kündigung erfolgt.

Was Käufer vorab prüfen sollten

Lassen Sie sich vor dem Kauf den aktuellen Mietvertrag, die Höhe des Mietzinses, allfällige Nebenkostenabrechnungen und das Mietzinsdepot vollständig offenlegen. So wissen Sie genau, welche Rechte und Pflichten Sie als neuer Vermieter übernehmen.

Kündigung wegen Eigenbedarfs

Möchten Sie selbst in die gekaufte Immobilie einziehen, können Sie den Mietvertrag kündigen – unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen und -termine. Die Mieterschaft kann die Kündigung anfechten oder eine Erstreckung des Mietverhältnisses verlangen, wenn die Kündigung für sie eine Härte bedeutet (Art. 271 ff. OR).

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Laufende Mietzinsdepots

Ein bestehendes Mietzinsdepot muss vom bisherigen Eigentümer an Sie als neuen Eigentümer übergeben werden – regeln Sie das ausdrücklich im Kaufvertrag, damit hier keine Lücke entsteht.

Was das für Ihre Kaufentscheidung bedeutet

Ein bestehender Mietvertrag ist kein Hindernis, sollte aber in Ihre Finanzierungs- und Nutzungsplanung einfliessen. Prüfen Sie realistisch, wie lange eine allfällige Eigenbedarfskündigung dauern kann, bevor Sie selbst einziehen könnten.

Häufige Fragen

Übernehme ich als Käufer automatisch den Mietvertrag?

Ja, nach Art. 261 OR treten Sie automatisch als neuer Vermieter in den bestehenden Mietvertrag ein.

Kann ich dem Mieter wegen Eigenbedarf kündigen?

Ja, aber nur unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen – der Mieter kann zudem eine Erstreckung des Mietverhältnisses verlangen.

Muss ich das bestehende Mietzinsdepot übernehmen?

Ja, das Depot geht zusammen mit dem Mietvertrag auf Sie über – regeln Sie die Übergabe klar im Kaufvertrag.

Kann ich den Mietzins nach dem Kauf einfach erhöhen?

Nein, eine Mietzinserhöhung ist nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen und Fristen des Mietrechts möglich.

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