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Verkauf mit bestehendem Vorkaufsrecht – Ratgeber auf NAVIMO

Praxisfall1 Min. LesezeitAktualisiert: August 2026

Verkauf mit bestehendem Vorkaufsrecht

Kurz erklärt

Besteht ein im Grundbuch eingetragenes Vorkaufsrecht – etwa zugunsten eines Miterben, Pächters oder der Gemeinde –, muss die berechtigte Person oder Institution vor dem Verkauf an Dritte zu denselben Bedingungen zum Kauf eingeladen werden. Erst wenn diese das Recht nicht ausübt oder ausdrücklich darauf verzichtet, kann an andere Interessenten verkauft werden.

Was ein Vorkaufsrecht bewirkt

Ein eingetragenes Vorkaufsrecht berechtigt die begünstigte Person, eine Immobilie zu den mit einem Dritten ausgehandelten Bedingungen selbst zu erwerben – der Verkauf an einen anderen Interessenten ist erst möglich, wenn dieses Recht nicht ausgeübt wird.

Ablauf bei bestehendem Vorkaufsrecht

Sobald ein Kaufangebot eines Dritten vorliegt, muss die berechtigte Person darüber informiert und ihr eine Frist zur Ausübung des Vorkaufsrechts eingeräumt werden – erst nach Ablauf dieser Frist oder einem ausdrücklichen Verzicht ist der Verkauf an den Dritten möglich.

Wer typischerweise vorkaufsberechtigt ist

Häufige Fälle sind Miterben bei noch ungeteiltem Grundbesitz, landwirtschaftliche Pächter oder Gemeinden bei bestimmten öffentlichen Interessen – die genaue Berechtigung ergibt sich aus dem Grundbucheintrag oder dem Gesetz.

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Verzögerungen realistisch einplanen

Die Fristen für die Ausübung eines Vorkaufsrechts können den Verkaufsprozess um Wochen bis Monate verlängern – planen Sie diese Zeit von Beginn an ein, statt von einem sofortigen Abschluss auszugehen.

Der passende nächste Schritt

Klären Sie frühzeitig bei Notariat oder Grundbuchamt, ob ein Vorkaufsrecht besteht und welche Frist es der berechtigten Person einräumt. Erst danach lohnt sich eine aktive Vermarktung an Dritte.

Häufige Fragen

Kann ich trotz Vorkaufsrecht an Dritte verkaufen?

Erst, wenn die berechtigte Person das Vorkaufsrecht nicht ausübt oder ausdrücklich darauf verzichtet.

Wer ist typischerweise vorkaufsberechtigt?

Häufig Miterben, landwirtschaftliche Pächter oder Gemeinden – abhängig vom Grundbucheintrag oder Gesetz.

Wie lange dauert die Ausübungsfrist?

Das hängt vom konkreten Recht ab – planen Sie realistisch einige Wochen bis Monate zusätzliche Zeit ein.

Wo finde ich heraus, ob ein Vorkaufsrecht besteht?

Im aktuellen Grundbuchauszug oder durch Rückfrage beim Notariat.

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