Immobilie mit Dienstbarkeit oder Wegrecht verkaufen
Kurz erklärt
Im Grundbuch eingetragene Dienstbarkeiten – etwa ein Wegrecht, Leitungsrecht oder Näherbaurecht – bleiben nach einem Verkauf unverändert bestehen, unabhängig davon, ob die neuen Eigentümer davon wissen. Ein aktueller Grundbuchauszug zeigt sämtliche eingetragenen Dienstbarkeiten und ist die Grundlage für eine transparente Information der Kaufinteressenten.
Was eine Dienstbarkeit rechtlich bedeutet
Eine Dienstbarkeit räumt einer berechtigten Person oder einem berechtigten Grundstück ein bestimmtes Recht am belasteten Grundstück ein – etwa ein Wegrecht zur Erschliessung eines Nachbargrundstücks. Sie ist im Grundbuch eingetragen und bindet auch künftige Eigentümer.
Bestehende Dienstbarkeiten bleiben unverändert
Unabhängig davon, ob eine kaufende Person die Dienstbarkeit kennt oder nicht, bleibt sie nach dem Verkauf in vollem Umfang bestehen – ein Grundbuchauszug schafft hier Klarheit für alle Beteiligten.
Transparente Information der Käuferschaft
Legen Sie sämtliche eingetragenen Dienstbarkeiten frühzeitig offen, idealerweise anhand des aktuellen Grundbuchauszugs – Überraschungen kurz vor dem Notartermin gefährden den Vertrauensaufbau im Verkaufsprozess unnötig.