Verkauf unter dem ursprünglichen Kaufpreis
Kurz erklärt
Ein Verkauf unter dem ursprünglichen Kaufpreis bedeutet steuerlich in der Regel keinen Grundstückgewinn und damit auch keine Grundstückgewinnsteuer, da diese nur auf einen tatsächlichen Gewinn erhoben wird. Wirtschaftlich bleibt die Entscheidung dennoch schwierig – wichtig ist, den Verlust im Verhältnis zu den laufenden Kosten eines weiteren Haltens realistisch einzuordnen, statt allein aus emotionalen Gründen am ursprünglichen Kaufpreis festzuhalten.
Steuerliche Seite: meist keine Grundstückgewinnsteuer
Fällt der Verkaufspreis unter die ursprünglichen Anlagekosten, entsteht kein steuerbarer Gewinn – die Grundstückgewinnsteuer entfällt in diesem Fall in der Regel vollständig.
Ein realisierter Verlust lässt sich steuerlich meist nicht mit anderen Einkünften verrechnen, da Grundstückgewinne und -verluste separat besteuert werden – die genauen Regeln unterscheiden sich kantonal.
Warum der ursprüngliche Kaufpreis oft irreführend ist
Der einstige Kaufpreis spiegelt die Marktlage zum damaligen Zeitpunkt wider, nicht den heutigen realistischen Wert. An ihm festzuhalten führt oft zu überlangen Vermarktungszeiten ohne besseres Ergebnis.
Weiterhalten oder jetzt verkaufen?
Vergleichen Sie die laufenden Kosten eines weiteren Haltens (Unterhalt, Hypothekarzinsen, entgangene Erlösverzinsung) nüchtern mit dem heute erzielbaren Preis, statt eine emotionale Verlustaversion die Entscheidung bestimmen zu lassen.
Restschuld bei der Hypothek berücksichtigen
Prüfen Sie frühzeitig, ob der Verkaufspreis ausreicht, um eine laufende Hypothek vollständig abzulösen – reicht er nicht, muss die Differenz aus eigenen Mitteln beglichen werden.
Der passende nächste Schritt
Eine unabhängige Bewertung zeigt den heute realistischen Marktwert unabhängig vom ursprünglichen Kaufpreis. Der Nettoerlös-Rechner zeigt, was nach Ablösung der Hypothek und den Verkaufskosten tatsächlich übrig bleibt.
Häufige Fragen
Fällt Grundstückgewinnsteuer an, wenn ich unter Kaufpreis verkaufe?
In der Regel nein, da die Steuer nur auf einen tatsächlichen Gewinn erhoben wird.
Kann ich einen Verlust steuerlich verrechnen?
Meist nicht mit anderen Einkünften, da Grundstückgewinne separat besteuert werden – die Details sind kantonal unterschiedlich.
Sollte ich am ursprünglichen Kaufpreis festhalten?
Nicht zwingend – er spiegelt die damalige Marktlage wider, nicht den heutigen realistischen Wert.
Was, wenn der Verkaufspreis die Hypothek nicht deckt?
Die Differenz muss aus eigenen Mitteln beglichen werden – klären Sie das frühzeitig mit Ihrer Bank.