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Immobilie nach Todesfall des Partners verkaufen – Ratgeber auf NAVIMO

Praxisfall1 Min. LesezeitAktualisiert: August 2026

Immobilie nach Todesfall des Partners verkaufen

Kurz erklärt

Nach dem Tod des Partners gehört die gemeinsame Immobilie zunächst in den Nachlass; wie viel davon der überlebenden Person gehört, hängt vom Güterstand der Ehe und von den übrigen Erben ab. Ein Verkauf braucht meist die Zustimmung aller Erben, auch wenn die überlebende Person selbst darin wohnt. Es besteht kein Zeitdruck – ein überstürzter Entscheid kurz nach dem Todesfall lässt sich später selten korrigieren.

Kein Grund für einen überstürzten Entscheid

Es gibt in aller Regel keine gesetzliche Frist, die zu einem schnellen Verkauf zwingt. Nehmen Sie sich die Zeit, die Sie brauchen, bevor Sie eine so weitreichende Entscheidung treffen – ein voreiliger Verkauf lässt sich später kaum rückgängig machen.

Güterrecht bestimmt, was Ihnen bereits gehört

Bei Ehepaaren wird zuerst die güterrechtliche Auseinandersetzung vorgenommen (meist Errungenschafts-beteiligung), erst danach fällt der verbleibende Anteil in den Nachlass. Wie viel der Immobilie Ihnen bereits vor der Erbteilung gehört, hängt vom vereinbarten Güterstand ab.

Ohne Ehevertrag gilt meist der ordentliche Güterstand – lassen Sie die genaue Aufteilung von einer Fachperson berechnen, bevor Sie über einen Verkauf entscheiden.

Zustimmung der übrigen Erben einholen

Sind neben der überlebenden Person weitere Erben beteiligt (etwa gemeinsame oder auch Kinder aus früheren Beziehungen), braucht ein Verkauf deren Zustimmung – auch wenn Sie selbst in der Immobilie wohnen.

Ein klärendes Gespräch mit allen Beteiligten frühzeitig nach dem Todesfall verhindert spätere Missverständnisse, wenn ein Verkauf tatsächlich ansteht.

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Wohnbleiben oder verkaufen?

Ein Nutzniessungs- oder Wohnrecht zugunsten der überlebenden Person kann testamentarisch oder erbvertraglich vorgesehen sein und ermöglicht das Wohnenbleiben, ohne die Immobilie sofort verkaufen zu müssen – prüfen Sie, ob eine solche Regelung besteht.

Der passende nächste Schritt

Eine unabhängige Bewertung schafft eine neutrale Gesprächsgrundlage mit den übrigen Erben. Wenn ein Verkauf feststeht, hilft der Maklervergleich, einen Makler mit Erfahrung in dieser sensiblen Situation zu finden.

Häufige Fragen

Muss ich nach dem Tod des Partners sofort entscheiden?

Nein, es gibt in aller Regel keine Frist, die zu einem schnellen Verkauf zwingt.

Gehört mir die Immobilie automatisch allein?

Nicht automatisch. Zuerst erfolgt die güterrechtliche Auseinandersetzung, danach fällt der verbleibende Anteil in den Nachlass und damit an alle Erben.

Brauche ich die Zustimmung anderer Erben für einen Verkauf?

Ja, wenn neben Ihnen weitere Erben beteiligt sind, braucht ein Verkauf deren Zustimmung.

Kann ich trotzdem in der Immobilie wohnen bleiben?

Möglich, etwa über ein testamentarisch oder erbvertraglich vorgesehenes Wohnrecht oder eine Nutzniessung.

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