Immobilie nach Trennung ohne Scheidung verkaufen
Kurz erklärt
Bei einer Trennung ohne Ehe – etwa im Konkubinat – gibt es keinen automatischen güter- oder eherechtlichen Schutz: Massgeblich ist allein, wer im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist und was ein allfälliger schriftlicher Miteigentumsvertrag regelt. Ohne schriftliche Vereinbarung braucht ein Verkauf die Zustimmung aller im Grundbuch eingetragenen Personen im Verhältnis ihrer Eigentumsanteile.
Kein automatischer rechtlicher Schutz
Anders als bei einer Ehe gibt es im Konkubinat kein gesetzliches Güterrecht, das die Aufteilung regelt – massgeblich ist ausschliesslich der Grundbucheintrag und ein allfälliger schriftlicher Konkubinatsvertrag oder Miteigentumsvertrag.
Wer im Grundbuch steht, entscheidet mit
Sind beide Personen als Miteigentümer eingetragen, braucht ein Verkauf die Zustimmung beider im Verhältnis ihrer Anteile – unabhängig davon, wer tatsächlich mehr in die Immobilie investiert hat, wenn dies nicht schriftlich anders vereinbart wurde.
Investitionen ohne Grundbucheintrag nachweisen
Hat eine Person mehr investiert, als ihr Eigentumsanteil im Grundbuch zeigt, lässt sich das oft nur über Belege (Kontoauszüge, Überweisungen, Rechnungen) nachweisen – sammeln Sie diese Nachweise, statt sich auf mündliche Absprachen zu verlassen.