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Immobilie nach Trennung ohne Scheidung verkaufen – Ratgeber auf NAVIMO

Praxisfall1 Min. LesezeitAktualisiert: August 2026

Immobilie nach Trennung ohne Scheidung verkaufen

Kurz erklärt

Bei einer Trennung ohne Ehe – etwa im Konkubinat – gibt es keinen automatischen güter- oder eherechtlichen Schutz: Massgeblich ist allein, wer im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist und was ein allfälliger schriftlicher Miteigentumsvertrag regelt. Ohne schriftliche Vereinbarung braucht ein Verkauf die Zustimmung aller im Grundbuch eingetragenen Personen im Verhältnis ihrer Eigentumsanteile.

Kein automatischer rechtlicher Schutz

Anders als bei einer Ehe gibt es im Konkubinat kein gesetzliches Güterrecht, das die Aufteilung regelt – massgeblich ist ausschliesslich der Grundbucheintrag und ein allfälliger schriftlicher Konkubinatsvertrag oder Miteigentumsvertrag.

Wer im Grundbuch steht, entscheidet mit

Sind beide Personen als Miteigentümer eingetragen, braucht ein Verkauf die Zustimmung beider im Verhältnis ihrer Anteile – unabhängig davon, wer tatsächlich mehr in die Immobilie investiert hat, wenn dies nicht schriftlich anders vereinbart wurde.

Investitionen ohne Grundbucheintrag nachweisen

Hat eine Person mehr investiert, als ihr Eigentumsanteil im Grundbuch zeigt, lässt sich das oft nur über Belege (Kontoauszüge, Überweisungen, Rechnungen) nachweisen – sammeln Sie diese Nachweise, statt sich auf mündliche Absprachen zu verlassen.

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Einigung vor dem Verkauf schriftlich festhalten

Halten Sie die Aufteilung des Verkaufserlöses schriftlich fest, bevor der Verkaufsprozess beginnt – das verhindert Streit kurz vor oder nach dem Notartermin, wenn der Erlös tatsächlich verteilt werden muss.

Der passende nächste Schritt

Eine unabhängige Bewertung schafft eine neutrale Grundlage für die Erlösaufteilung. Der Nettoerlös-Rechner zeigt, was nach Abzug von Hypothek und Kosten tatsächlich zur Verteilung übrig bleibt.

Häufige Fragen

Gilt bei einer Trennung im Konkubinat dasselbe Recht wie bei einer Scheidung?

Nein, es gibt kein gesetzliches Güterrecht – massgeblich sind der Grundbucheintrag und allfällige schriftliche Verträge.

Wer entscheidet über den Verkauf?

Alle im Grundbuch eingetragenen Miteigentümer im Verhältnis ihrer Anteile.

Wie beweise ich höhere Investitionen ohne entsprechenden Grundbucheintrag?

Über Belege wie Kontoauszüge, Überweisungen oder Rechnungen – sammeln Sie diese frühzeitig.

Sollte die Erlösaufteilung schriftlich festgehalten werden?

Ja, unbedingt vor Beginn des Verkaufsprozesses, um späteren Streit zu vermeiden.

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