Immobilie teilverkaufen statt komplett verkaufen
Kurz erklärt
Beim Teilverkauf verkaufen Sie einen Miteigentumsanteil an Ihrer selbstbewohnten Immobilie an einen spezialisierten Anbieter, bleiben aber wohnen und zahlen dafür meist ein Nutzungsentgelt. Das setzt einen Teil des gebundenen Kapitals frei, ohne umziehen zu müssen – kommt aber mit laufenden Kosten und vertraglichen Bindungen, die einen vollständigen Verkauf mit anschliessendem Verzicht auf das Wohnrecht in vielen Fällen günstiger machen.
Wie ein Teilverkauf funktioniert
Ein spezialisierter Anbieter kauft einen Miteigentumsanteil an der Liegenschaft (häufig 10 bis 50 Prozent) und wird im Grundbuch als Miteigentümer eingetragen. Die verkaufende Person bleibt wohnen und zahlt dafür in der Regel ein monatliches Nutzungsentgelt für den verkauften Anteil.
Der volle Verkauf des restlichen Anteils erfolgt meist erst später, etwa beim Auszug, im Todesfall oder auf Wunsch nach einer vereinbarten Mindestlaufzeit.
Für wen ein Teilverkauf infrage kommt
Das Modell zielt vor allem auf Eigentümer, die Kapital freisetzen möchten – etwa für die Rente oder eine grössere Anschaffung –, aber in der vertrauten Umgebung wohnen bleiben wollen und einen vollständigen Verkauf mit Wegzug vermeiden möchten.
Kosten und Bindungen genau prüfen
Das laufende Nutzungsentgelt, allfällige Verwaltungsgebühren und die vertraglichen Regelungen für einen späteren Komplettverkauf unterscheiden sich stark zwischen Anbietern – ein genauer Vergleich der Vertragsbedingungen ist unerlässlich.
Prüfen Sie insbesondere, wie der spätere Verkaufspreis für den verbleibenden Anteil bestimmt wird und wer die Kosten für Unterhalt und Sanierungen trägt.
Alternative: vollständiger Verkauf mit Rückmietung
Als Alternative zum Teilverkauf ermöglicht ein vollständiger Verkauf mit anschliessendem Mietvertrag (Sale-and-Rent-back) ebenfalls das Wohnenbleiben, setzt aber den vollen Verkaufserlös frei – ein Vergleich beider Modelle lohnt sich vor einem Entscheid.
Der passende nächste Schritt
Eine unabhängige Bewertung Ihrer Immobilie ist die Grundlage für jeden Vergleich zwischen Teilverkauf, Sale-and-Rent-back und vollständigem Verkauf. Der Nettoerlös-Rechner zeigt, was ein vollständiger Verkauf tatsächlich freisetzen würde.
Häufige Fragen
Bleibe ich beim Teilverkauf Eigentümerin oder Eigentümer?
Sie bleiben Miteigentümerin bzw. Miteigentümer des nicht verkauften Anteils und behalten in der Regel ein Wohnrecht gegen ein laufendes Nutzungsentgelt.
Was kostet ein Teilverkauf laufend?
In der Regel ein monatliches Nutzungsentgelt für den verkauften Anteil sowie allfällige Verwaltungsgebühren – die Höhe unterscheidet sich stark zwischen Anbietern.
Was passiert mit dem restlichen Anteil später?
Er wird meist beim Auszug, im Todesfall oder nach einer vereinbarten Mindestlaufzeit verkauft – die genauen Regeln stehen im Vertrag.
Ist ein vollständiger Verkauf mit Rückmiete eine Alternative?
Ja, das Sale-and-Rent-back-Modell setzt den vollen Erlös frei und ermöglicht ebenfalls das Wohnenbleiben – ein Vergleich beider Modelle lohnt sich.