Immobilie mit möglicher Nutzungsänderung verkaufen
Kurz erklärt
Besteht bei einer Immobilie Potenzial für eine Nutzungsänderung – etwa von Gewerbe zu Wohnen oder umgekehrt –, sollte dieses Potenzial vor dem Verkauf bei der zuständigen Gemeinde auf seine tatsächliche Machbarkeit geprüft werden. Unbestätigtes Potenzial sollte gegenüber Interessenten als Möglichkeit, nicht als Zusicherung kommuniziert werden, um spätere Enttäuschungen zu vermeiden.
Zonenkonformität frühzeitig prüfen
Ob eine Umnutzung überhaupt zulässig ist, hängt von der geltenden Nutzungszone und dem kommunalen Baureglement ab – klären Sie dies bei der Bauverwaltung ab, bevor Sie mit einem entsprechenden Potenzial werben.
Potenzial realistisch statt spekulativ kommunizieren
Kommunizieren Sie ein mögliches Umnutzungspotenzial als Chance, die geprüft werden kann, nicht als sichere Zusicherung – überzogene Versprechen führen zu Enttäuschungen und Vertrauensverlust bei Interessenten.
Auswirkung auf den Käuferkreis
Objekte mit realistischem Umnutzungspotenzial sprechen zusätzlich Investorinnen und Investoren an, die gezielt nach Entwicklungspotenzial suchen – ein deutlich breiterer Käuferkreis als bei einer reinen Bestandesimmobilie.