Mehrfamilienhaus mit mehreren Eigentümern verkaufen
Kurz erklärt
Gehört ein Mehrfamilienhaus mehreren Miteigentümern – etwa einer Erbengemeinschaft oder mehreren Investorinnen und Investoren –, braucht ein Gesamtverkauf grundsätzlich die Zustimmung aller Miteigentümer im Verhältnis ihrer Anteile. Eine einzelne Person kann ihren Miteigentumsanteil zwar grundsätzlich separat verkaufen, findet dafür aber praktisch kaum Käufer – ein gemeinsamer Verkauf des ganzen Objekts erzielt fast immer den besseren Preis.
Zustimmung aller Miteigentümer nötig
Für den Verkauf des gesamten Mehrfamilienhauses braucht es die Zustimmung aller Miteigentümer im Verhältnis ihrer Anteile – eine einzelne Person kann den Gesamtverkauf weder allein durchsetzen noch dauerhaft blockieren, ohne dass dies rechtliche Folgen hat.
Einzelanteil separat verkaufen ist selten attraktiv
Ein einzelner Miteigentumsanteil an einem Mehrfamilienhaus lässt sich zwar theoretisch separat verkaufen, findet praktisch aber kaum Käufer, da damit keine Alleinverfügungsgewalt über das Objekt verbunden ist.
Verwaltung des Erlöses vorab regeln
Halten Sie schriftlich fest, wie der Verkaufserlös im Verhältnis zu den Anteilen verteilt wird, und klären Sie die Behandlung von zwischenzeitlich investierten Unterhaltskosten einzelner Miteigentümer – das verhindert Streit nach dem Notartermin.