Verkauf an internationale Käufer und die Lex Koller
Kurz erklärt
Der Erwerb von Wohneigentum durch Personen im Ausland unterliegt in der Schweiz der Bewilligungspflicht nach der Lex Koller – ohne Bewilligung ist ein solcher Kauf grundsätzlich unwirksam. Ausgenommen sind unter anderem Personen mit Wohnsitz in der Schweiz sowie EU/EFTA-Staatsangehörige mit gültiger Niederlassungsbewilligung. Für Sie als verkaufende Person bedeutet das vor allem: klären Sie frühzeitig, ob eine interessierte Käuferschaft überhaupt bewilligungsfrei erwerben darf.
Wer ohne Bewilligung erwerben darf
Personen mit zivilrechtlichem Wohnsitz in der Schweiz sowie EU/EFTA-Staatsangehörige mit gültiger Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) können in der Regel ohne Bewilligung nach Lex Koller Wohneigentum erwerben – unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit.
Wann eine Bewilligung nötig wird
Personen ohne Wohnsitz in der Schweiz und ohne entsprechenden Aufenthaltsstatus benötigen für den Erwerb von Wohneigentum grundsätzlich eine kantonale Bewilligung nach der Lex Koller – diese wird nur in bestimmten, eng definierten Fällen erteilt.
Ferienwohnungen in bewilligten Kontingentgemeinden bilden eine der wenigen Ausnahmen, in denen ein Erwerb auch ohne Wohnsitz möglich ist.
Was das für den Verkaufsprozess bedeutet
Klären Sie bei ernsthaftem Interesse einer Person ohne Schweizer Wohnsitz frühzeitig deren bewilligungsrechtliche Situation – ein Kaufvertrag ohne erforderliche Bewilligung ist nichtig und verzögert den Verkauf erheblich.
Das Notariat prüft die Bewilligungsfrage in der Regel vor der Beurkundung; eine frühzeitige Abklärung verhindert böse Überraschungen kurz vor dem geplanten Termin.
Auswirkung auf Vermarktung und Preis
Objekte, die grundsätzlich bewilligungsfrei an eine breite internationale Käuferschaft verkauft werden könnten (etwa Geschäftsliegenschaften), profitieren von einem grösseren Interessentenkreis – bei reinem Wohneigentum bleibt dieser meist auf Personen mit Schweizer Bezug beschränkt.
Der passende nächste Schritt
Bei Unsicherheit über die bewilligungsrechtliche Situation einer interessierten Käuferschaft empfiehlt sich eine frühzeitige rechtliche Abklärung. Ein Makler mit Erfahrung in grenzüberschreitenden Verkäufen kennt die praktischen Fallstricke – der Maklervergleich hilft bei der Auswahl.
Häufige Fragen
Dürfen ausländische Staatsangehörige generell keine Immobilie kaufen?
Doch, sofern sie einen Wohnsitz in der Schweiz oder als EU/EFTA-Angehörige eine Niederlassungsbewilligung besitzen – dann gilt keine Bewilligungspflicht.
Was passiert ohne erforderliche Bewilligung?
Ein Kaufvertrag ohne die nötige Bewilligung nach Lex Koller ist grundsätzlich nichtig.
Gilt die Lex Koller auch für Ferienwohnungen?
Ja, mit Ausnahme bestimmter, bewilligter Kontingentgemeinden für Ferienwohnungen.
Wer prüft die Bewilligungsfrage im Verkaufsprozess?
In der Regel das Notariat vor der Beurkundung – eine frühzeitige eigene Abklärung verhindert Verzögerungen.