Ferienhaus verkaufen
Kurz erklärt
Der Verkauf eines Ferienhauses wird von zwei Gesetzen geprägt: Lex Koller schränkt den Erwerb durch Personen im Ausland generell ein, erlaubt ihn aber unter kantonalen Kontingenten in ausgewiesenen Tourismusorten. Das Zweitwohnungsgesetz begrenzt zudem den Neubau von Zweitwohnungen in Gemeinden mit hohem Zweitwohnungsanteil, was bestehende Objekte in solchen Lagen tendenziell knapper und gefragter macht.
Lex Koller: wer kaufen darf
Lex Koller schränkt den Erwerb von Schweizer Immobilien durch Personen mit Wohnsitz im Ausland grundsätzlich ein. In ausgewiesenen Tourismusorten gilt eine Ausnahme über kantonale Kontingente für Ferienwohnungen – die konkreten Voraussetzungen und Kontingente sind kantonal und kommunal geregelt und sollten vor dem Verkauf mit der zuständigen Stelle geklärt werden.
Zweitwohnungsgesetz: Auswirkung auf Angebot
Das eidgenössische Zweitwohnungsgesetz beschränkt seit 2012 den Neubau von Zweitwohnungen in Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil über 20 Prozent. Bestehende Ferienhäuser in solchen Gemeinden profitieren dadurch tendenziell von einem begrenzten Angebot.