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Ferienhaus verkaufen – Ratgeber auf NAVIMO

Verkauf1 Min. LesezeitAktualisiert: August 2026

Ferienhaus verkaufen

Kurz erklärt

Der Verkauf eines Ferienhauses wird von zwei Gesetzen geprägt: Lex Koller schränkt den Erwerb durch Personen im Ausland generell ein, erlaubt ihn aber unter kantonalen Kontingenten in ausgewiesenen Tourismusorten. Das Zweitwohnungsgesetz begrenzt zudem den Neubau von Zweitwohnungen in Gemeinden mit hohem Zweitwohnungsanteil, was bestehende Objekte in solchen Lagen tendenziell knapper und gefragter macht.

Lex Koller: wer kaufen darf

Lex Koller schränkt den Erwerb von Schweizer Immobilien durch Personen mit Wohnsitz im Ausland grundsätzlich ein. In ausgewiesenen Tourismusorten gilt eine Ausnahme über kantonale Kontingente für Ferienwohnungen – die konkreten Voraussetzungen und Kontingente sind kantonal und kommunal geregelt und sollten vor dem Verkauf mit der zuständigen Stelle geklärt werden.

Zweitwohnungsgesetz: Auswirkung auf Angebot

Das eidgenössische Zweitwohnungsgesetz beschränkt seit 2012 den Neubau von Zweitwohnungen in Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil über 20 Prozent. Bestehende Ferienhäuser in solchen Gemeinden profitieren dadurch tendenziell von einem begrenzten Angebot.

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Neben Lage und Ausblick zählen Erschliessung im Winter, Nähe zu Wintersport- oder Wanderinfrastruktur sowie die Eignung für touristische Vermietung.

Rechtsrahmen früh klären

Klären Sie frühzeitig, ob ein Kontingent nach Lex Koller verfügbar ist und wie die Gemeinde zweitwohnungsrechtlich eingestuft ist – das grenzt den realistischen Käuferkreis ein.

Ein in der Region tätiger Makler kennt die kantonale Praxis; der Maklervergleich hilft, ihn zu finden.

Häufige Fragen

Dürfen Personen im Ausland ein Ferienhaus in der Schweiz kaufen?

Nur eingeschränkt: Lex Koller erlaubt dies unter kantonalen Kontingenten in ausgewiesenen Tourismusorten.

Was regelt das Zweitwohnungsgesetz?

Es beschränkt den Neubau neuer Zweitwohnungen in Gemeinden mit über 20 Prozent Zweitwohnungsanteil.

Wird der Verkauf bestehender Ferienhäuser dadurch verboten?

Nein, bestehende Objekte dürfen weiterhin verkauft werden – die Beschränkung betrifft den Neubau.

Wer kauft typischerweise ein Ferienhaus?

Käufer mit Wohnsitz in der Schweiz uneingeschränkt, Personen im Ausland nur im Rahmen verfügbarer kantonaler Kontingente.

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