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Ferienimmobilie – Immobilien-Lexikon auf NAVIMO

Immobilienarten1 Min. LesezeitAktualisiert: August 2026

Was bedeutet Ferienimmobilie?

Kurz erklärt

Eine Ferienimmobilie ist eine Liegenschaft, die primär für Freizeit- und Erholungszwecke genutzt wird, oft in touristischen Regionen. Der Wiederverkauf einer Ferienimmobilie richtet sich stark nach touristischer Nachfrage, Erreichbarkeit und der jeweiligen kommunalen Zweitwohnungsquote - Faktoren, die bei Standardliegenschaften kaum eine Rolle spielen.

Definition

In der Schweiz unterliegt der Erwerb von Ferienimmobilien besonderen Regeln - unter anderem dem Zweitwohnungsgesetz, das den Anteil an Zweitwohnungen in vielen Gemeinden begrenzt, sowie teilweise der Lex Koller bei ausländischen Käufern.

Einordnung

Der Wiederverkauf einer Ferienimmobilie richtet sich stark nach touristischer Nachfrage, Erreichbarkeit und der jeweiligen kommunalen Zweitwohnungsquote - Faktoren, die bei Standardliegenschaften kaum eine Rolle spielen.

Beispiel aus der Praxis

Ein Chalet in einer beliebten Bergdestination wird als Zweitwohnung verkauft, wobei die kommunale Zweitwohnungsbeschränkung den Käuferkreis mitbestimmt.

Gut zu wissen

Der Betrieb als Ferienwohnung mit regelmässiger Kurzzeitvermietung kann steuerlich und baurechtlich anders behandelt werden als reine Eigennutzung - eine Abklärung bei der Gemeinde schafft hier Klarheit.

Worauf Sie achten sollten

  • Kommunale Zweitwohnungsquote vor Kauf oder Verkauf abklären.
  • Bei ausländischen Käufern Bewilligungspflicht nach Lex Koller prüfen.
  • Touristische Nachfrage und Erreichbarkeit realistisch in die Bewertung einbeziehen.
  • Vorschriften zur Kurzzeitvermietung bei der Gemeinde frühzeitig erfragen.

Häufige Fragen

Gilt das Zweitwohnungsgesetz für alle Ferienimmobilien?

Es betrifft Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil über 20% und schränkt dort den Bau und teils den Verkauf neuer Zweitwohnungen ein.

Können ausländische Personen Ferienimmobilien in der Schweiz kaufen?

Nur eingeschränkt und mit Bewilligung nach der Lex Koller, abhängig von Kanton und Kontingent.

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