Hypothek beim Verkauf
Kurz erklärt
Beim Verkauf einer Immobilie muss die bestehende Hypothek entweder abgelöst oder vom Käufer übernommen werden. Wird sie vorzeitig aufgelöst, kann eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen, sofern der Zinssatz höher ist als der aktuelle Marktzins. Klären Sie diesen Punkt frühzeitig mit Ihrer Bank, bevor Sie den Verkaufspreis festlegen.
Ablösung oder Übernahme?
In den meisten Fällen wird die bestehende Hypothek beim Verkauf vollständig abgelöst – der Erlös fliesst zuerst an die finanzierende Bank, der Rest geht an Sie als Eigentümer. Alternativ kann eine Käuferschaft die Hypothek unter Umständen übernehmen, wenn Bank und Konditionen passen.
Eine Übernahme ist eher die Ausnahme, da die Bank die Bonität der neuen Eigentümerschaft neu prüfen muss und bestehende Konditionen oft nicht automatisch übertragbar sind.
Vorfälligkeitsentschädigung
Lösen Sie eine Festhypothek vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit auf, kann die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Sie entschädigt die Bank für den entgangenen Zinsertrag und fällt höher aus, je grösser die Differenz zwischen vereinbartem und aktuellem Marktzins ist und je länger die Restlaufzeit noch dauert.
Lassen Sie sich die Höhe frühzeitig von Ihrer Bank berechnen – sie fliesst direkt in Ihren Nettoerlös ein und sollte in die Preisstrategie einfliessen.