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Eigenkapital – Ratgeber auf NAVIMO

Finanzierung1 Min. LesezeitAktualisiert: August 2026

Eigenkapital

Kurz erklärt

Für den Kauf einer Immobilie verlangen Banken in der Schweiz mindestens 20 Prozent Eigenkapital. Davon müssen mindestens 10 Prozentpunkte aus nicht vorbezogenem Vorsorgekapital der zweiten Säule oder der Säule 3a stammen – der Rest kann aus Ersparnissen, einem Vorbezug der Pensionskasse oder einer Schenkung kommen.

Die 20-Prozent-Regel

Banken finanzieren maximal 80 Prozent des Kauf- oder Verkehrswerts einer Immobilie. Die restlichen mindestens 20 Prozent müssen Käuferinnen und Käufer als Eigenkapital einbringen.

Massgeblich ist dabei der tiefere Wert aus Kaufpreis und Bankschätzung – liegt die Schätzung unter dem Kaufpreis, müssen Sie die Differenz zusätzlich aus Eigenmitteln decken.

Welche Quellen zählen als Eigenkapital

Mindestens 10 Prozentpunkte müssen aus sogenannten harten Eigenmitteln stammen: Ersparnisse, Wertschriften, Schenkungen oder ein Erbvorbezug.

Die übrigen bis zu 10 Prozentpunkte dürfen aus Vorsorgekapital der zweiten Säule (Pensionskasse) oder der Säule 3a stammen – entweder als Vorbezug oder als Verpfändung.

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Vorbezug oder Verpfändung der Pensionskasse?

Ein Vorbezug reduziert das Pensionskassenguthaben und damit spätere Leistungen direkt, erhöht aber das verfügbare Eigenkapital. Eine Verpfändung lässt das Guthaben unangetastet, dient der Bank aber nur als zusätzliche Sicherheit – das nötige Bareigenkapital sinkt dadurch nicht.

Welche Variante sinnvoll ist, hängt von Ihrer Gesamtsituation ab und sollte mit einer Fachperson besprochen werden.

Häufige Fragen

Wie viel Eigenkapital braucht es für einen Immobilienkauf?

Mindestens 20 Prozent des Kauf- oder Verkehrswerts, je nachdem, welcher Wert tiefer liegt.

Kann ich die gesamten 20 Prozent aus der Pensionskasse beziehen?

Nein, mindestens 10 Prozentpunkte müssen aus harten Eigenmitteln wie Ersparnissen stammen, nicht aus Vorsorgegeldern.

Was ist der Unterschied zwischen Vorbezug und Verpfändung?

Der Vorbezug reduziert das Pensionskassenguthaben direkt, die Verpfändung dient nur als Sicherheit und lässt das Guthaben unangetastet.

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