Eigenkapital
Kurz erklärt
Für den Kauf einer Immobilie verlangen Banken in der Schweiz mindestens 20 Prozent Eigenkapital. Davon müssen mindestens 10 Prozentpunkte aus nicht vorbezogenem Vorsorgekapital der zweiten Säule oder der Säule 3a stammen – der Rest kann aus Ersparnissen, einem Vorbezug der Pensionskasse oder einer Schenkung kommen.
Die 20-Prozent-Regel
Banken finanzieren maximal 80 Prozent des Kauf- oder Verkehrswerts einer Immobilie. Die restlichen mindestens 20 Prozent müssen Käuferinnen und Käufer als Eigenkapital einbringen.
Massgeblich ist dabei der tiefere Wert aus Kaufpreis und Bankschätzung – liegt die Schätzung unter dem Kaufpreis, müssen Sie die Differenz zusätzlich aus Eigenmitteln decken.
Welche Quellen zählen als Eigenkapital
Mindestens 10 Prozentpunkte müssen aus sogenannten harten Eigenmitteln stammen: Ersparnisse, Wertschriften, Schenkungen oder ein Erbvorbezug.
Die übrigen bis zu 10 Prozentpunkte dürfen aus Vorsorgekapital der zweiten Säule (Pensionskasse) oder der Säule 3a stammen – entweder als Vorbezug oder als Verpfändung.