Möblierte Immobilie verkaufen
Kurz erklärt
Mobiliar gehört rechtlich nicht automatisch zum Grundstückkauf – Möbel, die nicht fest mit dem Gebäude verbunden sind, müssen separat im Kaufvertrag oder einem eigenen Fahrniskaufvertrag geregelt werden. Üblich ist entweder ein separat ausgewiesener Betrag für das Mobiliar oder eine unentgeltliche Übernahme als Verhandlungsdetail.
Was rechtlich zum Grundstück gehört
Fest mit dem Gebäude verbundene Bestandteile (Einbauküche, fest montierte Schränke) gehören in der Regel zum Grundstückkauf. Lose Möbel, Vorhänge oder Geräte gelten als Fahrnis und sind separat zu regeln.
Mobiliar separat im Kaufvertrag ausweisen
Ein für das Mobiliar separat ausgewiesener Betrag ist steuerlich sinnvoll, da nur der Grundstückkaufpreis der Grundstückgewinnsteuer unterliegt – Mobiliar dagegen grundsätzlich nicht.
Inventarliste erstellen
Eine detaillierte Liste des mitverkauften Mobiliars mit Zustand und ungefährem Wert verhindert spätere Missverständnisse zwischen den Parteien.