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Immobilie im Geschäftsvermögen verkaufen – Ratgeber auf NAVIMO

Praxisfall1 Min. LesezeitAktualisiert: August 2026

Immobilie im Geschäftsvermögen verkaufen

Kurz erklärt

Gehört eine Immobilie zum Geschäftsvermögen eines Einzelunternehmens oder einer Personengesellschaft, unterliegt der Verkaufsgewinn zusätzlich zur Grundstückgewinnsteuer je nach Kanton auch der Einkommenssteuer und den AHV-Beiträgen. Ob eine Liegenschaft dem Privat- oder Geschäftsvermögen zuzurechnen ist, entscheidet massgeblich über die steuerliche Belastung beim Verkauf.

Privatvermögen oder Geschäftsvermögen?

Ob eine Immobilie steuerlich zum Privat- oder zum Geschäftsvermögen zählt, hängt von ihrer tatsächlichen Nutzung ab – etwa ob sie überwiegend geschäftlich genutzt wird oder in der Buchhaltung eines Einzelunternehmens aktiviert ist. Diese Zuordnung entscheidet über die steuerliche Behandlung beim Verkauf.

Steuerliche Folgen beim Verkauf

Beim Verkauf einer Liegenschaft des Geschäftsvermögens wird der erzielte Gewinn – je nach kantonalem Steuersystem (monistisch oder dualistisch) – ganz oder teilweise als Einkommen besteuert und unterliegt zusätzlich den AHV-Beiträgen einer selbstständig erwerbenden Person, statt ausschliesslich der privaten Grundstückgewinnsteuer.

Überführung ins Privatvermögen

Wird eine Liegenschaft vor dem Verkauf formell vom Geschäfts- ins Privatvermögen überführt, kann dies bereits eine steuerlich relevante Realisierung stiller Reserven auslösen – auch ohne dass die Immobilie tatsächlich verkauft wird.

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Warum die Abgrenzung oft nicht eindeutig ist

Besonders bei gemischt genutzten Liegenschaften – etwa Wohn- und Geschäftshaus in einem Gebäude – ist die Abgrenzung zwischen Privat- und Geschäftsvermögen im Einzelfall zu prüfen und nicht immer eindeutig.

Was das für Ihren Verkauf bedeutet

Klären Sie die Zuordnung Ihrer Liegenschaft frühzeitig mit einer Steuerfachperson oder Treuhänderin – die steuerlichen Konsequenzen unterscheiden sich stark von einem Verkauf aus reinem Privatvermögen.

Häufige Fragen

Wie unterscheidet sich Geschäfts- von Privatvermögen?

Massgebend ist die tatsächliche Nutzung der Liegenschaft und ihre buchhalterische Behandlung im Geschäft – nicht allein die Eigentümerschaft.

Fällt beim Verkauf zusätzlich Einkommenssteuer an?

Je nach kantonalem Steuersystem ja – der Gewinn kann ganz oder teilweise als Einkommen statt nur als Grundstückgewinn besteuert werden.

Löst die Überführung ins Privatvermögen bereits Steuern aus?

Das ist möglich, da dabei stille Reserven realisiert werden können, auch ohne tatsächlichen Verkauf.

Fallen auch AHV-Beiträge auf den Verkaufsgewinn an?

Bei Liegenschaften des Geschäftsvermögens einer selbstständig erwerbenden Person ist das in vielen Fällen der Fall – lassen Sie sich individuell beraten.

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