Immobilie im Geschäftsvermögen verkaufen
Kurz erklärt
Gehört eine Immobilie zum Geschäftsvermögen eines Einzelunternehmens oder einer Personengesellschaft, unterliegt der Verkaufsgewinn zusätzlich zur Grundstückgewinnsteuer je nach Kanton auch der Einkommenssteuer und den AHV-Beiträgen. Ob eine Liegenschaft dem Privat- oder Geschäftsvermögen zuzurechnen ist, entscheidet massgeblich über die steuerliche Belastung beim Verkauf.
Privatvermögen oder Geschäftsvermögen?
Ob eine Immobilie steuerlich zum Privat- oder zum Geschäftsvermögen zählt, hängt von ihrer tatsächlichen Nutzung ab – etwa ob sie überwiegend geschäftlich genutzt wird oder in der Buchhaltung eines Einzelunternehmens aktiviert ist. Diese Zuordnung entscheidet über die steuerliche Behandlung beim Verkauf.
Steuerliche Folgen beim Verkauf
Beim Verkauf einer Liegenschaft des Geschäftsvermögens wird der erzielte Gewinn – je nach kantonalem Steuersystem (monistisch oder dualistisch) – ganz oder teilweise als Einkommen besteuert und unterliegt zusätzlich den AHV-Beiträgen einer selbstständig erwerbenden Person, statt ausschliesslich der privaten Grundstückgewinnsteuer.
Überführung ins Privatvermögen
Wird eine Liegenschaft vor dem Verkauf formell vom Geschäfts- ins Privatvermögen überführt, kann dies bereits eine steuerlich relevante Realisierung stiller Reserven auslösen – auch ohne dass die Immobilie tatsächlich verkauft wird.