Maklervergleich Makler-Login →
Sprache
Baurechtsgrundstück verkaufen – Ratgeber auf NAVIMO

Praxisfall1 Min. LesezeitAktualisiert: August 2026

Baurechtsgrundstück verkaufen

Kurz erklärt

Beim Verkauf einer Immobilie im Baurecht wechselt nicht der Boden, sondern nur das im Baurecht erstellte Gebäude den Besitzer – der Baurechtsvertrag mit dem Grundeigentümer geht dabei automatisch auf die neuen Eigentümer über. Entscheidend für den Preis sind vor allem die Restlaufzeit des Baurechts, die Höhe des laufenden Baurechtszinses und die vertraglich geregelte Heimfallentschädigung am Ende der Laufzeit.

Was beim Verkauf tatsächlich wechselt

Im Baurecht gehört das Grundstück weiterhin dem Baurechtsgeber; verkauft wird nur das Gebäude samt dem Baurecht als selbstständigem und dauerndem Recht. Der bestehende Baurechtsvertrag geht automatisch auf die neuen Eigentümer über.

Restlaufzeit entscheidet stark über den Preis

Je kürzer die verbleibende Laufzeit des Baurechts, desto stärker beeinflusst dies den erzielbaren Preis – gegen Ende der Laufzeit rückt die vertraglich geregelte Heimfallentschädigung des Grundeigentümers zunehmend in den Fokus der Kaufinteressenten.

Baurechtszins und dessen Anpassung

Prüfen Sie, ob und wann der laufende Baurechtszins nächstmals angepasst werden kann – eine bevorstehende, deutliche Erhöhung ist für Interessenten ein wichtiger, oft preisrelevanter Faktor.

Bereit für den nächsten Schritt?

Kostenlose Immobilienbewertung

Zustimmung des Grundeigentümers klären

Manche Baurechtsverträge sehen ein Vorkaufs- oder Zustimmungsrecht des Grundeigentümers beim Verkauf des Gebäudes vor – prüfen Sie den Vertrag frühzeitig, um Verzögerungen beim Notartermin zu vermeiden.

Der passende nächste Schritt

Eine unabhängige Bewertung berücksichtigt Restlaufzeit, Baurechtszins und Heimfallregelung. Ein Makler mit Erfahrung in Baurechtsobjekten kennt die realistische Preisbildung – der Maklervergleich hilft bei der Auswahl.

Häufige Fragen

Verkaufe ich beim Baurecht auch den Boden?

Nein, der Boden bleibt beim Grundeigentümer – verkauft wird nur das Gebäude samt Baurecht.

Geht der Baurechtsvertrag automatisch auf den Käufer über?

Ja, der bestehende Vertrag geht mit dem Verkauf des Gebäudes automatisch über.

Wie stark beeinflusst die Restlaufzeit den Preis?

Stark – je kürzer die Restlaufzeit, desto mehr rückt die Heimfallentschädigung in den Vordergrund der Kalkulation.

Braucht es die Zustimmung des Grundeigentümers?

Je nach Vertrag ja – prüfen Sie ein allfälliges Vorkaufs- oder Zustimmungsrecht frühzeitig.

Sie möchten den Wert Ihrer Immobilie herausfinden?

Jetzt kostenlos bewerten