Baurechtsgrundstück verkaufen
Kurz erklärt
Beim Verkauf einer Immobilie im Baurecht wechselt nicht der Boden, sondern nur das im Baurecht erstellte Gebäude den Besitzer – der Baurechtsvertrag mit dem Grundeigentümer geht dabei automatisch auf die neuen Eigentümer über. Entscheidend für den Preis sind vor allem die Restlaufzeit des Baurechts, die Höhe des laufenden Baurechtszinses und die vertraglich geregelte Heimfallentschädigung am Ende der Laufzeit.
Was beim Verkauf tatsächlich wechselt
Im Baurecht gehört das Grundstück weiterhin dem Baurechtsgeber; verkauft wird nur das Gebäude samt dem Baurecht als selbstständigem und dauerndem Recht. Der bestehende Baurechtsvertrag geht automatisch auf die neuen Eigentümer über.
Restlaufzeit entscheidet stark über den Preis
Je kürzer die verbleibende Laufzeit des Baurechts, desto stärker beeinflusst dies den erzielbaren Preis – gegen Ende der Laufzeit rückt die vertraglich geregelte Heimfallentschädigung des Grundeigentümers zunehmend in den Fokus der Kaufinteressenten.
Baurechtszins und dessen Anpassung
Prüfen Sie, ob und wann der laufende Baurechtszins nächstmals angepasst werden kann – eine bevorstehende, deutliche Erhöhung ist für Interessenten ein wichtiger, oft preisrelevanter Faktor.