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Verkauf während laufendem Baubewilligungsverfahren – Ratgeber auf NAVIMO

Praxisfall1 Min. LesezeitAktualisiert: August 2026

Verkauf während laufendem Baubewilligungsverfahren

Kurz erklärt

Ein hängiges Baubewilligungsverfahren – etwa für einen Anbau, eine Umnutzung oder einen Neubau – kann den Verkaufspreis positiv beeinflussen, wenn eine Bewilligung wahrscheinlich erscheint, bringt aber Unsicherheit für Käufer mit sich. Der Kaufvertrag sollte klar regeln, wer das Verfahren nach dem Verkauf weiterführt und was bei einer Ablehnung oder Einsprache geschieht.

Warum ein hängiges Verfahren den Preis beeinflusst

Eine wahrscheinliche Baubewilligung für ein zusätzliches Nutzungspotenzial (Anbau, Aufstockung, Umnutzung) kann den Verkaufspreis steigern – gleichzeitig bleibt bis zum rechtskräftigen Entscheid eine gewisse Unsicherheit bestehen.

Wer führt das Verfahren nach dem Verkauf weiter?

Klären Sie im Kaufvertrag ausdrücklich, ob das laufende Verfahren von den neuen Eigentümern übernommen wird oder ob die Beurkundung erst nach dem rechtskräftigen Entscheid erfolgen soll.

Einsprachen und deren Auswirkung

Eine hängige Einsprache Dritter gegen das Baugesuch verlängert das Verfahren unter Umständen erheblich – informieren Sie Interessenten offen über den aktuellen Verfahrensstand.

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Vertragliche Absicherung bei Ablehnung

Eine Rücktrittsklausel oder Preisanpassung für den Fall einer Ablehnung der Baubewilligung schützt beide Seiten vor unerwarteten Wertveränderungen nach der Beurkundung.

Der passende nächste Schritt

Eine unabhängige Bewertung sollte sowohl den Wert mit als auch ohne die zusätzliche Baubewilligung ausweisen. Ein erfahrener Makler hilft, das Potenzial realistisch gegenüber Interessenten zu kommunizieren.

Häufige Fragen

Kann ich verkaufen, während ein Baugesuch noch hängig ist?

Ja, klären Sie im Kaufvertrag aber ausdrücklich, wer das Verfahren danach weiterführt.

Erhöht ein hängiges Baugesuch den Preis?

Bei wahrscheinlicher Bewilligung oft ja, verbunden mit gewisser Unsicherheit bis zum rechtskräftigen Entscheid.

Was, wenn eine Einsprache gegen das Baugesuch läuft?

Informieren Sie Interessenten offen über den Verfahrensstand – das kann die Verfahrensdauer erheblich verlängern.

Wie schütze ich mich vertraglich vor einer Ablehnung?

Über eine Rücktrittsklausel oder Preisanpassung im Kaufvertrag für den Fall einer Ablehnung.

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