Verkauf während laufendem Baubewilligungsverfahren
Kurz erklärt
Ein hängiges Baubewilligungsverfahren – etwa für einen Anbau, eine Umnutzung oder einen Neubau – kann den Verkaufspreis positiv beeinflussen, wenn eine Bewilligung wahrscheinlich erscheint, bringt aber Unsicherheit für Käufer mit sich. Der Kaufvertrag sollte klar regeln, wer das Verfahren nach dem Verkauf weiterführt und was bei einer Ablehnung oder Einsprache geschieht.
Warum ein hängiges Verfahren den Preis beeinflusst
Eine wahrscheinliche Baubewilligung für ein zusätzliches Nutzungspotenzial (Anbau, Aufstockung, Umnutzung) kann den Verkaufspreis steigern – gleichzeitig bleibt bis zum rechtskräftigen Entscheid eine gewisse Unsicherheit bestehen.
Wer führt das Verfahren nach dem Verkauf weiter?
Klären Sie im Kaufvertrag ausdrücklich, ob das laufende Verfahren von den neuen Eigentümern übernommen wird oder ob die Beurkundung erst nach dem rechtskräftigen Entscheid erfolgen soll.
Einsprachen und deren Auswirkung
Eine hängige Einsprache Dritter gegen das Baugesuch verlängert das Verfahren unter Umständen erheblich – informieren Sie Interessenten offen über den aktuellen Verfahrensstand.