Was bedeutet Nutzniessung?
Kurz erklärt
Die Nutzniessung berechtigt eine Person, eine fremde Liegenschaft vollumfänglich zu nutzen und deren Erträge zu beziehen, ohne Eigentümerin zu sein. Eine Liegenschaft mit eingetragener Nutzniessung lässt sich zwar verkaufen, doch das Nutzungsrecht der berechtigten Person bleibt in der Regel bestehen - das schränkt Käuferinteresse und Preis spürbar ein.
Definition
Sie wird häufig bei vorzeitiger Vermögensübertragung an Kinder eingesetzt: Die Eltern übertragen das Eigentum, behalten sich aber die Nutzniessung vor und dürfen weiterhin dort wohnen oder die Mieterträge behalten. Die Nutzniessung wird im Grundbuch als Dienstbarkeit eingetragen.
Einordnung
Eine Liegenschaft mit eingetragener Nutzniessung lässt sich zwar verkaufen, doch das Nutzungsrecht der berechtigten Person bleibt in der Regel bestehen - das schränkt Käuferinteresse und Preis spürbar ein.
Beispiel aus der Praxis
Eltern übertragen ihr Haus auf die Tochter, behalten sich aber die lebenslange Nutzniessung vor und wohnen weiterhin dort.
Gut zu wissen
Steuerlich wird die Nutzniessung oft interessant, weil der Eigentümer ohne Nutzniessungsrecht meist keinen Eigenmietwert versteuern muss - diese Pflicht bleibt in der Regel bei der nutzniessungsberechtigten Person.
Worauf Sie achten sollten
- Auswirkung auf Verkäuflichkeit und Preis realistisch einschätzen.
- Bei familieninterner Übertragung Nutzniessung klar im Grundbuch eintragen lassen.
- Unterschied zu Wohnrecht (Ertragsrecht vs. reines Wohnen) beachten.
Häufige Fragen
Kann eine Liegenschaft mit Nutzniessung verkauft werden?
Ja, aber die Nutzniessung bleibt bestehen, was den Kreis möglicher Käufer meist deutlich einschränkt.
Was ist der Unterschied zum Wohnrecht?
Die Nutzniessung umfasst zusätzlich das Recht auf Erträge (z. B. Mieteinnahmen), das Wohnrecht nur die Eigennutzung.