Makler kündigen
Kurz erklärt
Einen Maklervertrag kündigen Sie im Rahmen der vereinbarten Fristen und Form, die im Vertrag festgehalten sind. Prüfen Sie vor der Kündigung Laufzeit und Kündigungsregeln. Wichtig ist die Frage, was mit bereits vom Makler vermittelten Interessenten geschieht, da hier je nach Vertrag weiterhin ein Provisionsanspruch bestehen kann.
Wann und wie Sie kündigen können
Die Kündigung richtet sich nach den im Maklervertrag vereinbarten Regeln. Prüfen Sie daher zuerst Laufzeit, Fristen und die vorgeschriebene Form.
Eine Kündigung sollte nachweisbar erfolgen, idealerweise schriftlich.
Fristen und Form
Massgeblich sind die vertraglich festgelegten Kündigungsfristen. Fehlen klare Regeln, sollten Sie die Bedingungen vor einer Kündigung sorgfältig klären.
Was mit bestehenden Interessenten geschieht
Für Käufer, die der Makler bereits nachweislich vermittelt hat, kann je nach Vertrag auch nach der Kündigung ein Provisionsanspruch bestehen. Dieser Punkt ist vor einer Kündigung besonders zu prüfen.
Bevor Sie kündigen: das Gespräch suchen
Oft lässt sich Unzufriedenheit auch ohne Kündigung lösen. Ein offenes Gespräch über Vermarktung, Preis oder Kommunikation bringt häufig schneller ein Ergebnis als ein Maklerwechsel, der den Verkauf verzögert.
Führt das Gespräch nicht weiter, sollten Sie die vertraglichen Kündigungsregeln genau einhalten und die Kündigung nachweisbar aussprechen. Notieren Sie sich, welche Interessenten der Makler bereits vermittelt hat.
So behalten Sie den Überblick über mögliche fortbestehende Provisionsansprüche und vermeiden Streit beim anschliessenden Verkauf über einen anderen Weg.
Häufige Fragen
Kann ich einen Maklervertrag jederzeit kündigen?
Das hängt von den vereinbarten Fristen und der Laufzeit ab. Ein befristeter Vertrag mit klaren Kündigungsregeln schafft hier Planungssicherheit.
Muss ich nach der Kündigung noch Provision zahlen?
Möglich ist das für Käufer, die der Makler vor der Kündigung bereits vermittelt hat. Die genaue Regelung steht im Vertrag.