Was bedeutet Doppelmäklertum?
Kurz erklärt
Von Doppelmäklertum spricht man, wenn derselbe Makler sowohl Verkäufer als auch Käufer vertritt und von beiden Seiten Provision erhält. Kritisch wird es, wenn der Interessenkonflikt nicht offengelegt wird: Verkäufer wollen den höchsten Preis, Käufer den niedrigsten - ein Makler kann beides nicht gleichzeitig optimal vertreten, ohne dies transparent zu machen.
Definition
Rechtlich ist Doppelmäklertum in der Schweiz grundsätzlich zulässig, sofern beide Parteien vorgängig informiert sind und zustimmen - der Makler muss dann besonders neutral zwischen den Interessen von Käufer und Verkäufer vermitteln.
Einordnung
Kritisch wird es, wenn der Interessenkonflikt nicht offengelegt wird: Verkäufer wollen den höchsten Preis, Käufer den niedrigsten - ein Makler kann beides nicht gleichzeitig optimal vertreten, ohne dies transparent zu machen.
Beispiel aus der Praxis
Ein Makler vermittelt eine Wohnung an einen selbst gefundenen Käufer und stellt beiden Parteien Rechnung - zulässig, wenn beide Seiten dem vorab zugestimmt haben.
Gut zu wissen
Manche Maklerverbände empfehlen bei Doppelmäklertum zusätzlich eine schriftliche Interessenkonflikt-Erklärung, die beide Parteien unterzeichnen. Das schafft Klarheit und schützt den Makler vor späteren Vorwürfen der Parteilichkeit.
Worauf Sie achten sollten
- Sich die Doppelvertretung schriftlich offenlegen und bestätigen lassen.
- Bei Unsicherheit auf getrennter Vertretung von Käufer und Verkäufer bestehen.
- Provisionsaufteilung zwischen beiden Seiten vorab klären.
Häufige Fragen
Ist Doppelmäklertum in der Schweiz erlaubt?
Ja, sofern beide Parteien informiert sind und zustimmen.
Worauf sollten Verkäufer bei Doppelmäklertum achten?
Auf transparente Offenlegung und darauf, dass der Makler erkennbar neutral zwischen beiden Seiten vermittelt.